Jedes Jahr im Herbst stellst du dir vielleicht auch die Frage, ab wann du Haus und Hof weihnachtlich dekorieren solltest? Die Meinungen über Weihnachtsdeko allgemein gehen zwar weit auseinander, dabei ist es am Ende doch ganz einfach. Wann du die funkelnden Lichter aus den Kisten kramen solltest, erfährst du hier.
Wenn du keine Zeit hast, den Text bis zum Ende zu lesen, weil du schon mit Dekorieren beschäftigt bist, hier das Wichtigste vorab: Du kannst in deinen eigenen vier Wänden schalten und walten, wie du es magst! Ein geschmückter Tannenbaum im November? Warum nicht?! Lichterketten in der Küche, die das ganze Jahr über bunt funkeln? Kein Problem! Kleine Weihnachtsmänner, die gemeinsam mit dem Osterhasen auf Eiersuche gehen? Na aber klar doch! Rechtlich gibt es für weihnachtliche Dekoration in deiner Wohnung keinerlei Beschränkungen. Anders sieht es jedoch mit den gesellschaftlichen Gepflogenheiten aus.
Dann dekorieren die meisten Menschen weihnachtlich
Es gibt keinen festen Termin im Kalender, an dem die Herbstdeko den Elfen, Weihnachtsmännern und Glitzerschneeflocken weicht. Doch es gibt einige Traditionen, an denen du dich orientieren kannst. So ist es beispielsweise üblich, am ersten Adventssonntag weihnachtlich zu schmücken. In diesem Jahr ist der erste Advent am 1. Dezember. Die Adventszeit läutet den letzten Monat des Jahres ein – Grund genug, die eigenen vier Wände festlich weihnachtlich zu dekorieren. Wie wäre es mit einem gemeinsamen Adventskranzbasteln am 1. Advent? Zusammen mit der Familie kann man so die schönste Zeit des Jahres angemessen einläuten.
Vor allem im Kirchenkalender markiert der Totensonntag den Tag, nach dem der Prunk und Funkelzauber in die Wohnung Einzug halten darf. An diesem letzten Sonntag vor dem ersten Advent gedenkt man nicht nur den Verstorbenen, sondern dieser Tag markiert gleichzeitig das Ende des Kirchenjahres. Am Montag nach dem Totensonntag beginnt ganz offiziell die Vorweihnachtszeit und es darf festlich werden. In diesem Jahr ist der Totensonntag am 24. November.
Auch wenn es keine rechtlichen Einschränkungen beim weihnachtlichen Dekorieren gibt, solltest du dich, sofern du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, beim Dekorieren der Gemeinschaftsflächen, wie zum Beispiel dem Treppenhaus, zurückhalten. Deine Dekoelemente dürfen die anderen Mieter nicht behindern oder gar zur Stolperfalle werden.
Auch bei der Außendekoration solltest du bei Unklarheiten mit deinem Vermieter Rücksprache halten. Zugegeben, ein kletternder Weihnachtsmann an der Außenwand sieht witzig aus, du mietest jedoch nur die Wohnung und nicht die Hausfassade. Um Ärger zu vermeiden, solltest du dich bei aufwendiger Außendekoration lieber absichern. Und auch die Außenbeleuchtung am Balkon solltest du deinen Nachbarn zuliebe um 22 Uhr abstellen. Nicht jeder erfreut sich beim Einschlafen an grell bunten Stroboskop-Lichterketten. Viele Lichterketten verfügen bereits über einen integrierten Timer, sodass das rechtzeitige Abschalten kein Problem ist.
Erlaubt ist, was und wie lange es gefällt
Gehörst du zu den Weihnachtsfans, die schon mit den Füßen scharren, um endlich den ersten Schwibbogen aufzustellen? Und freust du dich jetzt schon auf das erste „Last Christmas“ im Radio, um bei Räucherkerzenduft leckere Weihnachtsplätzchen zu backen? Worauf wartest du dann noch? Gesellschaftliche Gepflogenheiten hin oder her – in deinen eigenen vier Wänden darfst du dann weihnachtlich dekorieren, wann du es möchtest!
Übrigens endet traditionell die Weihnachtszeit entweder am 6. Januar, dem Dreikönigstag oder nach katholischer Tradition am 2. Februar (Mariä Lichtmess). Aber auch diese Daten sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn du deinen Weihnachtsbaum so lange stehen lassen möchtest, bis er keine Nadeln mehr hat, steht dir das natürlich frei.
Und wenn du so gar keine Lust auf Weihnachten hast, kannst du deine Wohnung auch ganz einfach gar nicht weihnachtlich dekorieren.
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Quelle: t-online.de
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