4. Staubsaugen
Beim Staubsaugen verhält es sich ähnlich wie beim Wäschewaschen. Denn mittlerweile übersteigen die Geräusche der „Staubhelfer“ nur noch selten die zugelassene Zimmerlautstärke von 30 bis 40 dB und stören so die Nachbarn auch nicht übermäßig – zumindest im rechtlichen Sinne. Nur Balkon und Terrasse solltest du lieber mit einem Besen von Schmutz befreien, denn draußen ist das Saugen an Feiertagen sowie sonntags gesetzlich untersagt.

Auch das Fensterputzen ist sonntags nicht uneingeschränkt erlaubt. Lies hier, worauf du dabei achten musst und welche Geräte du nicht verwenden solltest. Am sichersten ist es natürlich, wenn man die übrigen sechs Tage der Woche für seine Hausarbeiten nutzt. Schließlich soll man am Sonntag ja auch entspannen. Im Zweifelsfall solltest du immer die Hausordnung deines Vermieters zurate ziehen, um herauszufinden, was dir in deiner Wohnung erlaubt oder verboten ist.

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