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Balkon bepflanzen ohne Vermieter-Stress: Diese Regeln gelten

Es ist Zeit, den Balkon und die Terrasse zu gestalten und zu bepflanzen. Mietern sind dabei jedoch Grenzen gesetzt. Lies hier, worauf du achten musst.

Eine rankende Efeu-Pflanze
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Frühlingszeit heißt: Es geht los mit der Bepflanzung der Terrasse und des Balkons. Als Mieter bist du bei der Gestaltung von Balkon und Terrasse jedoch etwas eingeschränkt. Laut Aussage des Deutschen Mieterbunds darfst du aber auf jeden Fall ein Gemüsebeet anlegen, Kräuter und Blumen aussäen, einen Komposthaufen bauen und sogar kleine Sträucher oder Bäume anpflanzen. Dabei solltest du dich allerdings an gewisse Regeln und Vorschriften halten.

Diese Pflanzen sind erlaubt

Auf Balkon und Terrasse gilt: Die Fassade des Hauses darf nicht beschädigt werden. Darauf solltest du unbedingt achten, wenn du z.B. ein Rankgitter montieren willst. Darüber hinaus dürfen Töpfe und Pflanzen deine Nachbarn oder vorbeilaufende Passanten nicht gefährden. Befestige deine Blumenkästen und Pflanzen deshalb immer zuverlässig, damit sie bei starkem Wind nicht vom Balkon oder von der Terrasse herunterstürzen können.

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Herabfallende Blüten oder Blätter musst du hingegen nicht entfernen. Stark wuchernde Pflanzen an der Balkonbrüstung sind wiederum problematisch. Der Mieter muss solche Pflanzen regelmäßig zurückschneiden, wenn diese den Lichteinfluss auf andere Balkone beeinträchtigen, Nachbarn die Sicht versperren oder das Erscheinungsbild des Hauses stören.

Diese Pflanzen sind verboten

Rankpflanzen nur mit Zustimmung

Rankpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein gelten wegen ihrer Haftwurzeln als problematisch. Pflanze diese niemals ohne die vorherige Genehmigung des Vermieters. Wenn du eine Genehmigung dafür erhalten hast, verwendest du für diese beiden Pflanzen am besten ein Rankgitter, das aber wiederum die Fassade nicht beschädigen darf.

Achte außerdem darauf, dass beim Gießen kein Wasser auf den Balkon unter dir hinuntertropft.

Bäume sind problematisch

Ein eigener Baum als Highlight auf dem Balkon mag verlockend klingen, befindet sich aber in einer rechtlichen Grauzone. Während kleine Bäumchen meist toleriert werden, können größere Exemplare schnell zum Problem werden. Die Sicherheitsrisiken wiegen schwer: Ein hochgewachsener Baum im Topf kann bei Sturm umstürzen und Nachbarn oder Passanten gefährden.

Wichtig: Sicherheit ist das A und O

Abgesehen von wenigen Einschränkungen haben Mieter bei der Bepflanzung von Balkon und Terrasse eine große Auswahl. Aber Vorsicht – wusstest du, dass einige Pflanzen in Deutschland grundsätzlich verboten sind?
Ansonsten kannst du dich im Gartencenter beraten lassen, welche Pflanzen zur Größe und Ausrichtung deiner Terrasse (oder deines Balkons) am besten passen.

Hierzu noch einige Tipps:

  • Hängepflanzen bringst du als Mieter besser nur an windgeschützten Orten an.
  • Bei viel Sonne eignen sich Husarenköpfchen, Geranien, Kapkörbchen und Petunien.
  • Bei schattiger Lage empfehlen sich u.a. Elfenspiegel, Fuchsien oder Schneeflockenblumen.

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Mit diesen Tipps bist du bei der Bepflanzung von Balkon und Terrasse auf der sicheren Seite. Wenn dir noch die richtige Inspiration zur Gestaltung fehlt, dann helfen dir die hier verlinkten Ideen garantiert weiter.

Quellen: n-tv, t-online
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