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Neue Regelung auf Supermarkt-Parkplätzen: Das ändert sich

Wusstest du, dass der Bundesgerichtshof, eine neue Verkehrsregel auf Parkplätzen etabliert hat? Erfahre hier, was du bei Lidl, Aldi und Co. als Autofahrer beachten musst.

Ein ALDI-Parkplatz
© IMAGO / Funke Foto Services

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Wenn weder eine Ampel noch ein Verkehrsschild etwas anderes anzeigen, gilt auf deutschen Straßen die „rechts vor links“-Regel. So bisher auch auf Supermarkt-Parkplätzen. Jedoch gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Ob Baumarkt oder andere Einkaufsläden – wir erklären dir, welche Verkehrsregeln nun auf den Parkplätzen gelten.

Lesetipp: 12 Verkehrsregeln, die fast jeder falsch macht.

Wie kam es zu dem Urteil?

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich nur aufgrund eines Unfalls mit den Verkehrsregeln auf Supermarkt-Parkplätzen. Bei diesem Vorfall auf einem Parkplatz in Lübeck verwies der von rechts kommende Autofahrer auf die Vorfahrtsregel. Das Gericht entschied aber gegen diesen Fahrer. Die Begründung: Parkplätze seien keine Fahrbahn bzw. Straße und nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen gedacht. Aus diesem Grund gelte die grundlegende Vorfahrtsregel hier nicht.

Ein ALDI-Parkplatz
Es gilt von nun an eine andere Verkehrsregel. Foto: IMAGO / Funke Foto Services

Welche Verkehrsregel gilt jetzt auf den Parkplätzen von Lidl, ALDI und Co.?

Laut Aussage des Gerichts gilt die „Recht vor links“-Regelung auf Supermarkt– und Baumarkt-Parkplätzen nicht. Vielmehr sollten sich die Autofahrenden verständigen und durch langsames Fahren Rücksicht aufeinander nehmen. Wenn es dann doch mal kracht, gilt folgende Regel: Der Schnellere zahlt. So auch in dem Präzedenzfall aus Lübeck: Beide Fahrer fuhren schneller als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und so wurden die Kosten im Verhältnis 70 zu 30 aufgeteilt.

Ausnahme: Falls durch Verkehrsschilder eine andere Regelung auf dem Supermarkt-Parkplatz angegeben ist, wird diese im Fall eines Unfalls – bei der Entscheidung vor Gerichtn – berücksichtigt.

Ein Richter klopft mit dem Hammer.
Das neue Urteil gilt auf Supermarkt-Parkplätzen und Parkflächen von Baumärkten. Foto: de Art – stock.adobe.com

Wusstest du, dass auf Parkplätzen diese Verkehrsregel nicht (mehr) gilt? Gute Fahrt!

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Quellen: chip, tz
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