Der Supermarkt ist ein Ort des Alltags – und doch gibt es einige Regeln, die Kunden und Kassen-Mitarbeiter beachten müssen. Eine zentrale Frage taucht immer wieder auf: Dürfen Kassierer Taschen oder Rucksäcke von Kunden kontrollieren? Die klare Antwort lautet: Nein – zumindest nicht ohne konkreten Verdacht. Das verbietet das Persönlichkeitsrecht.
Falls du an der Kasse gebeten wirst, deine Tasche zu öffnen, kannst du höflich darauf hinweisen, dass dies nicht erlaubt ist. Nur wenn ein begründeter Verdacht auf Diebstahl vorliegt, dürfen Sicherheitskräfte oder das Personal weitere Maßnahmen einleiten. In anderen Fällen ist eine Kontrolle deiner Tasche rechtlich unzulässig.
Was das Hausrecht des Supermarkts regelt
Trotz dieser Einschränkungen können Supermärkte im Rahmen ihres Hausrechts Regeln festlegen. So dürfen sie beispielsweise bestimmen, dass Produkte nicht in Taschen oder Rucksäcken transportiert werden dürfen. Solche Vorschriften müssen jedoch klar erkennbar sein, etwa durch Schilder oder Hinweise im Laden. Hältst du dich nicht daran, kann dies als Verstoß gegen das Hausrecht angesehen werden.
Bei Konflikten empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren und gegebenenfalls das Gespräch mit der Geschäftsführung zu suchen. Dabei gilt: Auch Marktbetreiber müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten und können nicht willkürlich handeln.
Wann Taschenkontrollen erlaubt sind
Eine Taschenkontrolle ist tatsächlich nur dann rechtens, wenn das Personal jemanden auf frischer Tat ertappt. Wird ein Kunde dabei gesehen, wie er eine Ware einsteckt, darf das Personal den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Die tatsächliche Durchsuchung der Tasche bleibt jedoch den Beamten vorbehalten.
Falls sich herausstellt, dass kein Diebstahl vorliegt, dürfen Kassierer oder Sicherheitskräfte den Kunden nicht ohne triftigen Grund weiter festhalten. Kunden haben in solchen Fällen das Recht, selbst Anzeige zu erstatten.
Hausverbot: Wo die Grenzen liegen
Ein weiteres Thema ist das Hausverbot. Kassierer können es bei ungebührlichem Verhalten wie Beleidigungen oder Belästigungen aussprechen. Allerdings darf ein Hausverbot nicht willkürlich erfolgen. Weigerst du dich etwa, deine Tasche zu zeigen, stellt dies keinen ausreichenden Grund für ein Hausverbot dar. Sollte dir dennoch eines erteilt werden, handelt der Ladenbesitzer rechtswidrig.
Und, hast du gewusst, dass du diese Rechte als Kunde im Supermarkt hast? Wenn du jetzt noch mehr Supermarkt-Fakten brauchst, dann hier entlang:
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Quelle: echo24
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