Du überlegst, deinen Vorgarten pflegeleicht mit Schotter und Steinen zu gestalten? Dann solltest du unbedingt wissen, wo ein Schottergarten verboten ist – denn in vielen Bundesländern ist Schluss mit grauer Tristesse!
Was ist ein Schottergarten überhaupt?
Ein Schottergarten – oft auch „Steingarten“ genannt – besteht meist aus einer Kiesschicht, unter der ein Unkrautvlies liegt. Pflanzen sind Mangelware, dafür dominieren graue Steine, Zierkies und Metallobjekte. Das klingt pflegeleicht, doch Schottergärten bringen viele Nachteile mit sich: Im Sommer sorgen sie für eine starke Hitzeentwicklung, fördern kein Leben und sind ökologisch fragwürdig. Deshalb greifen immer mehr Bundesländer durch.
In diesen Bundesländern ist ein Schottergarten verboten
Laut Landesbauordnungen ist in den meisten Bundesländern festgelegt, dass unbebaute Flächen „grün“ sein müssen – also bepflanzt oder begrünt. Das betrifft unter anderem:
- Baden-Württemberg
Hier ist das Verbot am konsequentesten geregelt. Die Landesbauordnung verbietet explizit die Anlage von Schottergärten – und das schon seit 2020. - Bayern
Auch Bayern setzt auf klare Regeln. In vielen Kommunen gibt es zusätzliche Satzungen, die Schottergärten untersagen. Verstöße können teuer werden. - Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen & Schleswig-Holstein
Auch hier schreiben Bauordnungen die Begrünung unbebauter Grundstücksflächen vor – was einem de facto Verbot von Schottergärten gleichkommt. - NRW (Nordrhein-Westfalen)
In Sachen Schottergarten in NRW gilt: Die Landesbauordnung schreibt vor, dass Außenflächen „wasseraufnahmefähig“ und begrünt sein sollen. Damit sind auch hier Steingärten nicht erlaubt, wenn sie dauerhaft versiegelt sind.
Mögliche Bußgelder bei Verstoß nach Bundesland

Die tatsächlichen Beträge variieren je nach Kommune, Schwere des Verstoßes und ob du nach Aufforderung rückbaust
Bundesland | Bußgeld bei Verstoß gegen Schottergarten-Verbot |
---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 10.000 € |
Bayern | je nach Kommune, oft 1.000–5.000 € |
NRW | bis zu 50.000 € möglich (selten angewendet) |
Niedersachsen | bis zu 10.000 € |
Hessen | bis zu 15.000 € |
Rheinland-Pfalz | bis zu 10.000 € |
Schleswig-Holstein | bis zu 10.000 € |
Sachsen | noch kein generelles Verbot, lokale Regelungen möglich |
Berlin, Brandenburg | Bußgelder je nach Bezirksregelung |
Brauche ich für einen Schottergarten eine Baugenehmigung?
In der Regel brauchst du keine Baugenehmigung für deinen Vorgarten – aber Vorsicht: Was nicht genehmigungspflichtig ist, kann trotzdem rechtswidrig sein. Wenn du gegen die geltende Bauordnung verstößt, drohen Bußgelder oder Rückbauanordnungen. Und das kann teuer werden! Am besten informierst du dich vorher bei deiner Stadt oder Gemeinde über lokale Vorgaben.
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