Unter der Woche möchte man sich nach der Arbeit entspannen oder hat andere Verpflichtungen, sodass manche Aufgaben im Haushalt bis zum Wochenende warten müssen. Ob Waschmaschine, Staubsauger oder Rasenmäher – da der Haushalt nicht selten mit einem gewissen Lärmpegel verbunden ist, stellt sich jedoch die Frage, ob es eigentlich erlaubt ist, seinen Mitmenschen sonntags solche Haushaltsgeräusche zuzumuten?
Was ist sonntags verboten und was nicht?
Dieser Artikel klärt auf, welche Geräusche und Tätigkeiten – zumal in einem Mietshaus – zu den Ruhezeiten verboten sind und welche Dinge man trotz Ruhetag machen darf.
Den allgemeinen Rahmen für die Ruhezeiten gibt übrigens das deutsche Mietrecht vor, an das viele Vermieter ihre hauseigenen Ruhezeiten mit Abweichungen von ein bis zwei Stunden angepasst haben. Diese sind:
- Sonntags und an Feiertagen ist eine ganztägige Ruhe einzuhalten.
- An Werktagen gilt eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.
- Bundesweit gibt es kein Gesetz bezüglich einer Mittagsruhe, jedoch kann auf kommunaler Ebene eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr vorgeschrieben sein.
Die genauen Zeiten entnimmt man am besten der Hausordnung seines Mietvertrags.
1. Darf man sonntags den Rasen mähen?
So wie das Staubsaugen oder „Kärchern“ des Balkons, ist auch Rasenmähen in den Ruhezeiten verboten. Es gilt grundsätzlich, dass sonntags keine lauten Geräusche im Garten und auf dem Balkon gemacht werden dürfen. Wenn sich in diesem Fall jemand beim Vermieter oder bei der Polizei beschwert, kann eine nicht zu kleine Geldbuße von der Stadt drohen – je nach Ausmaß des Lärms bis zu 5.000 Euro!
Sogenannte Rasenroboter dürfen, obwohl sie die Lärmgrenze von 59 Dezibel oftmals nicht überschreiten, dennoch nur werktags genutzt werden. Ein laufendes Gerichtsverfahren soll aber klären, ob die Roboter weiterhin als „Mäher“ gelten oder eine Sonderreglung möglich ist.
