Wusstest du, dass du mit Kollegen aus dem Büro über dein Gehalt sprechen darfst? Sogar dann, wenn es dir laut Arbeitsvertrag untersagt wird. Wir erklären dir, warum das so ist und welche 3 weiteren Rechte Arbeitnehmer noch im Büro haben – auch wenn Chefs das nicht gern sehen.
Rechte für Arbeitnehmer, wenn sie im Büro arbeiten
Wenn man mit verschiedenen Menschen im Büro gemeinsam arbeitet, dann gibt es einige Regeln, um ein schönes Zusammenarbeiten zu ermöglichen. Doch wusstest du, dass Arbeitnehmer mehr Rechte haben, als sie eigentlich denken? Diese sind zwar beim Chef nicht immer gern gesehen, aber unter Umständen solltest du darauf bestehen. Wir verraten dir, welche Dinge das sein können.
1. Private Pakete ins Büro bestellen
Es gibt kein Verbot, das regelt, dass du dir private Post und Päckchen ins Büro liefern lässt. Besonders, wenn du keine Home-Office-Möglichkeit hast und das Paket nicht anders annehmen kannst. Vorausgesetzt, die Lieferung stört den Arbeitsfluss nicht. Um Missmut zu vermeiden, solltest du deinem Chef jedoch vorher Bescheid geben bzw. ihn fragen.
2. Den Schreibtisch dekorieren
Du möchtest deinen Arbeitsplatz etwas schöner gestalten? Dann darfst du ihn durchaus mit privaten Gegenständen und Bildern dekorieren. Auch hier ist vorausgesetzt, dass es deinen Arbeitsfluss oder den Platz im Büro nicht einschränkt. Hier kann der Arbeitgeber aber durchaus mithilfe des Hausrechts Vorgaben machen, was auf dem Schreibtisch platziert werden darf, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten.
3. Mit Kollegen und Kolleginnen über dein Gehalt sprechen
Viele Arbeitgeber schreiben eine Klausel in ihren Arbeitsvertrag, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer offen über ihr Gehalt sprechen. Dabei ist selbst, wenn du den Vertrag unterschrieben hast, diese Klausel rechtlich unwirksam. Hier greift das Entgelttransparenzgesetz, was regeln soll, dass „das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchgesetzt wird.“
4. Genehmigten Urlaub nehmen
Ist dein Urlaub einmal genehmigt, darf dein Arbeitgeber dich nicht einfach zur Arbeit im Büro zwingen. Es gibt laut Deutschen Gewerkschaftsbund nur eine Ausnahme: „Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis. Und dann auch nur, wenn es zwingende betriebliche Gründe und keinen anderen Ausweg gibt.“ Da du im Urlaub nicht für deinen Chef erreichbar sein musst, darf er dich auch nicht aus dem bereits angetretenen Urlaub zurückrufen.
Übrigens: Ein Personalmangel rechtfertigt diese Maßnahme nicht.
Wusstest du, dass du diese Dinge im Büro darfst? Wenn du dir bezüglich deiner Rechte als Arbeitnehmer unsicher bist, wende dich am Beste an eine Rechtsberatung oder sprich auf freundlicher Ebene mit deinem Chef oder der Personalabteilung über deine Wünsche.
Quellen: merkur, gesetze-im-internet
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