Hast du schon einmal wegen eines Umzugs oder eines Renovierungseinsatzes Parkplätze vor deiner Tür reserviert? Dann hast du wahrscheinlich rechtswidrig gehandelt. Erfahre, wann das Reservieren von Parkplätzen eine Straftat ist.
Jeder von uns ist bestimmt schon einmal bei der Parkplatzsuche verzweifelt. In den Innenstädten sind alle Parkplätze heillos überfüllt, und warum parken eigentlich alle anderen Autofahrer so viel schlechter als man selbst? Wenn dann noch Parkplätze wegen eines Umzugs abgesperrt sind, reißt dein Geduldsfaden endgültig.
Darfst du Parkplätze reservieren?
Es ist eine gängige Praxis: Mithilfe von zwei Stühlen, einer Schnur und einem selbst gemalten Schild mit der Aufschrift „Umzug“ werden mehrere Parkplätze reserviert, sodass am Umzugstag der Transporter dicht am Haus parken kann und die Umzugshelfer die schweren Möbel und Kartons nicht so weit tragen müssen. Das ist natürlich nachvollziehbar, doch leider ein Eingriff in den Straßenverkehr, der als Straftat gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Du hast richtig gehört: eine dreijährige Freiheitsstrafe für das Reservieren von Parkplätzen! Was heftig klingt, ist im Bußgeldkatalog jedoch genau so beschrieben: Wenn du eigenmächtig ein Parkverbot aussprichst und so andere Personen am Parken hinderst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Solltest du anderen Fahrzeugführern das Befahren der abgesperrten Parkflächen verweigern, kann dies eine Nötigung im Straßenverkehr bedeuten. Im Falle einer Anzeige und Verurteilung drohen dir hohe Geldstrafen bis hin zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Hinzu kommen auch für Personen ohne Fahrerlaubnis ggf. drei Punkte in Flensburg.
Gehe stattdessen lieber den offiziellen Weg
Damit deine Umzugshelfer oder Handwerker nicht um den halben Block laufen müssen, kannst du bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt für den Tag des Umzugs direkt vor dem Haus ein Parkverbot für andere Fahrzeuge beantragen.
Etwa zwei bis drei Wochen vorher solltest du das Halteverbot beantragen. Hierfür musst du die Dauer des Halteverbots angeben sowie den Platz, den du benötigst. Am besten planst du vier bis fünf Meter mehr ein, damit der Umzugstransporter bequem ein- und ausparken kann. Zwei bis vier Tage vor dem Umzug müssen die Schilder aufgestellt werden, sodass die Fahrzeuge, die im geplanten Halteverbot stehen, noch die Möglichkeit haben, wegzufahren.
Halteverbot beantragen: Das sind die Kosten
Natürlich gibt es so ein offizielles Halteverbotsschild nicht umsonst. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Bearbeitungsgebühren der zuständigen Behörde und der Miete der Schilder bzw. Kosten für den Aufstellservice einer Firma. Die Preise unterscheiden sich regional stark, so kostet die behördliche Genehmigung zwischen 12 und 40 Euro, die Miete der Schilder liegt bei 3 bis 15 Euro pro Tag plus Kaution von bis zu 100 Euro. Das Aufstellen wird mit 60 bis 140 Euro in Rechnung gestellt.
Im Gegensatz zu den zwei Stühlen und etwas Absperrband sind die Kosten für ein offizielles Halteverbot natürlich sehr hoch. Doch wenn du auf den offiziellen Weg verzichtest, sparst du an der falschen Stelle. Denn schlimmstenfalls hast du vorerst nichts von deiner neuen Bleibe, da du eine Freiheitsstrafe absitzen musst.
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Quelle: chip.de, umziehen.de, bussgeldkatalog.org
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