Veröffentlicht inBalkon & Terrasse

Ist Nachbarn belauschen strafbar? Das sagt das deutsche Gesetz

Es kommt mitunter vor, dass man Gespräche vom Balkon nebenan mithört. Doch was sagt das Gesetz: Ist es strafbar, seine Nachbarn zu belauschen?

Eine Frau lehnt sich von einem Balkon.
© Amir Kaljikovic - stock.adobe.com

Balkonmöbel selber bauen – 3 sehr einfache Ideen

Hast du dich schon einmal gefragt, ob es erlaubt ist, die Gespräche deiner Nachbarn mitzuhören? Vielleicht dringen Stimmen durch die Wände oder du hörst Unterhaltungen auf dem Balkon nebenan. Doch ab wann überschreitest du die Grenze zwischen zufälligem Mithören und unerlaubtem Belauschen?​ Ist es strafbar, den Nachbarn zu belauschen? Hier erfährst du, wie die Gesetzeslage aussieht und wie du dich verhalten solltest.

Dann wird das Belauschen der Nachbarn strafbar

Es ist ganz normal, dass in Mehrfamilienhäusern oder dicht bebauten Wohngegenden Geräusche von nebenan zu hören sind. Das passiert ganz automatisch. Etwas anderes ist es jedoch, wenn du absichtlich versuchst, die Gespräche deiner Nachbarn zu verfolgen, indem du beispielsweise technische Hilfsmittel einsetzt oder bewusst lauscht. In einem solchen Fall bewegst du dich auf dünnem Eis.​

Das sagt das Gesetz

In Deutschland schützt das Gesetz die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Laut § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) ist es strafbar, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne dessen Zustimmung aufzunehmen oder mit technischen Mitteln abzuhören. Das bedeutet, wenn du beispielsweise ein Gespräch deiner Nachbarn mit einem Aufnahmegerät aufzeichnest oder mit speziellen Geräten abhören würdest, könntest du mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (!) oder einer Geldstrafe rechnen. Zudem werden solche Geräte eingezogen und nicht zurückgegeben.​

Eine Nachbarin wird belauscht.
Darf ich meinen Nachbarn belauschen? Das sagt das Gesetz. Foto: Mashanezemnush – stock.adobe.com, finanzfoto -stock.adobe.com

Unterschied zwischen zufälligem Mithören und aktivem Belauschen

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen dem unbeabsichtigten Mithören von Gesprächen und dem gezielten Belauschen. Wenn du auf deinem Balkon sitzt und zufällig Teile eines Gesprächs aus der Nachbarwohnung mitbekommst, ist das in der Regel unproblematisch. Problematisch wird es jedoch, wenn du bewusst versuchst, mehr zu hören, indem du beispielsweise ein Glas gegen die Wand hältst, andere technische Hilfsmittel einsetzt oder das Gespräch sogar mit einem Tonaufnahmegerät aufzeichnest.

Ausschlaggebend für den Verstoß – und damit eine mögliche Strafe – ist, dass die Person gezielt abgehört wurde und/oder entsprechendes technisches Equipment nutzt.

Privatsphäre achten

Respektiere die Privatsphäre deiner Nachbarn. Auch wenn es manchmal verlockend sein mag, mehr über das Leben nebenan zu erfahren, solltest du darauf verzichten, aktiv zuzuhören oder gar Gespräche aufzuzeichnen. Solltest du dennoch unbeabsichtigt etwas mitbekommen, bewahre Diskretion und teile das Gehörte nicht weiter.​

Zufälliges Mithören lässt sich oft nicht vermeiden und ist unproblematisch. Aktives Belauschen oder gar Aufzeichnen von Gesprächen deiner Nachbarn ist jedoch nicht nur unhöflich, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Achte daher auf einen respektvollen Umgang und wahre die Privatsphäre der Menschen um dich herum.

Abonniere jetzt unseren Geniale Tricks-WhatsApp-Kanal und verpasse keine Tipps, Tricks und Lifehacks mehr.

Quelle: t-online