3. Unwirksame Klauseln
„Die Haltung von Tieren in der Wohnung ist untersagt.“ Ein solch pauschales Verbot ist unzulässig. Denn Kleintiere wie Wellensittiche, Fische oder Meerschweinchen dürfen immer gehalten werden. Wer vorhat, sich einen Hund oder eine Katze zuzulegen, braucht allerdings tatsächlich das Okay des Vermieters.
Übrigens: Selbst wenn der Mietvertrag Hunde und Katzen in der Wohnung erlaubt, sollte man dieses Recht nicht ungefragt überstrapazieren. Denn der Vermieter hat bei der Anzahl der Haustiere durchaus noch ein Wörtchen mitzureden. Auch gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung: Wenn der Vermieter einer Mietpartei mehrere Tiere erlaubt, muss das nicht für alle gelten.