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Laubrente vom Nachbarn: Wer muss das Laub beseitigen?

Manchmal geschieht es, dass das Laub deines Nachbarn in deinen Garten fällt. Wer muss es entfernen – und wann besteht Anspruch auf Laubrente?

Ein Rechen und Herbstlaub auf dem Boden.
© IMAGO / blickwinkel

Vater antwortet auf frechen Zettel von feigem Nachbarn...

Im Herbst lassen unsere Bäume ordentlich Blätter – und nicht selten landen sie dabei auch schon einmal im Garten des Nachbarn. Doch wer ist eigentlich für welches Laub verantwortlich? Hier erfährst du, wie die rechtliche Lage ist und wann du bzw. dein Nachbar in der Pflicht stehen, das Laub zu entfernen – und wann er dir sogar die sogenannte Laubrente zahlen muss.

Wer haftet für heruntergefallenes Laub?

Grundsätzlich gilt: Laub von Bäumen, die auf dem Nachbargrundstück stehen und über die Grundstücksgrenze ragen, gehört zur „natürlichen Nutzung“ des Baumes. Das bedeutet, dass die meisten rechtlichen Regelungen davon ausgehen, dass herüber gewehtes Laub Teil der natürlichen Gegebenheiten ist.

Sprich: Jeder Grundstückseigentümer muss also erst einmal das Laub entfernen, das auf seinem Boden landet. Du kannst deinen Nachbarn nicht automatisch dafür verantwortlich machen, wenn du das Laub auf deinem Grundstück entfernen musst – und umgekehrt dein Nachbar dich nicht.

Ein Tor zu einem Garten, auf dem Boden Herbstlaub.
Wer ist für welches Laub verantwortlich? Foto: IMAGO / CHROMORANGE

Laubrente? Wenn der Nachbar für das Laub verantwortlich ist

Es gibt allerdings Ausnahmen. Falls der Laubfall zu „erheblichen Belastungen“ führt, also ungewöhnlich viel Laub auf deinem Grundstück landet und zusätzliche Reinigungsarbeiten oder gar Schäden verursacht, kann das unter Umständen anders bewertet werden. Wenn die Menge des Laubs tatsächlich übermäßig ist und die Nutzung deines Grundstücks erheblich einschränkt, kannst du deinen Nachbarn in jedem Fall darum bitten, dieses Laub selbst zu entfernen.

Und wenn er sich weigert? Nun, dann steht dir theoretisch die sogenannte Laubrente zu. Der geschädigte Nachbar kann nämlich laut Gesetz dann eine Laubrente einfordern, wenn sein Grundstück durch Laub „über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt“ ist. Ob dieser unzumutbare Zustand vorliegt, muss dann jedoch erst vor Gericht geprüft werden – und selbstverständlich ist ein Kompromiss sinnvoller, als derartige rechtliche Schritte zu unternehmen.

Ein Rechen und Herbstlaub auf dem Boden.
Es gibt zwar eine Laubrente – doch diese einzuklagen, ist kaum sinnvoll. Foto: IMAGO / blickwinkel

Tipps für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis

Statt in Konflikte zu geraten, lohnt es sich, das Thema einfach offen und freundlich anzusprechen. Viele Nachbarn zeigen Verständnis und helfen freiwillig beim Entfernen des Laubs. Schließlich ist das herabfallende Laub nur ein saisonales Problem, das sich nach wenigen Wochen von selbst erledigt.

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Quelle: myhomebook
Vorschaubild: ©IMAGO / blickwinkel