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Wenn dein Kind auszieht, solltest du das beachten

Wenn dein Kind aus dem Elternhaus auszieht, gibt es einiges zu beachten. Diese Dinge solltest du jetzt in die Hand nehmen.

eine junge Frau sitzt inmitten von Umzugskartons
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Es gibt wahrscheinlich in vielen Familien Momente, in denen sich die Eltern angesichts des Chaos, das in den Kinderzimmern und der Gefühlswelt des pubertären Nachwuchses herrscht, den Tag des Auszugs herbeisehnen. Wenn es dann jedoch soweit ist und das Kind auszieht, wird Mama und Papa dann doch schwer ums Herz.

Da so ein Auszug des eigenen Kindes in der Regel nicht spontan geschieht, kannst du dich und dein Kind im Vorfeld auf die neue Situation vorbereiten. Denn auch wenn dein Sprössling es bestimmt gar nicht erwarten kann, endlich sein eigenes Reich zu beziehen, ist es auch für das selbstbewussteste Kind eine große Herausforderung, zukünftig alleine zurechtzukommen.

Dein Kind zieht aus: Das ist nun zu tun

Kind zieht aus: Junger Mann trägt einen Umzugskarton
Bei den einen ist es früher, bei den anderen später: Irgendwann ziehen alle Kinder aus dem Elternhaus aus. Foto: IMAGO / Frank Sorge

Schlafen bis in die Puppen, jeden Tag Fast Food essen und nur das Nötigste aufräumen: Das sind die Wunschvorstellung vieler Kinder, die an ihre erste eigene Wohnung denken. Eltern hingegen machen sich eher Gedanken um Versicherungen, Nebenkostenabrechnungen und die Finanzierung. Es ist nun deine Aufgabe als Mutter oder Vater den Wunsch nach Selbstständigkeit deines Kindes mit deinen Vernunftsgedanken in Einklang zu bringen.

Am besten setzt ihr euch im Vorfeld zusammen und überlegt, wie ihr Eltern bei diesem neuen Lebensabschnitt unterstützen könnt. Meist fällt die erste eigene Wohnung beziehungsweise ein eigenes Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit dem Start des Studiums oder der Ausbildung zusammen. Das sind nicht nur für einen Heranwachsenden große Herausforderungen, die gleichzeitig gemeistert werden müssen.

Finanzierung

Junge Frau guckt besorgt auf einen Brief, neben ihr steht ein Sparschwein
Miete, Strom, Wasser, Internet – Die erste eigene Wohnung kann ganz schön viel Geld kosten. Foto: stock.adobe.com – Iryna

Der wichtigste Punkt ist natürlich die Finanzierung. Die wenigsten jungen Menschen können sich die Miete einer Wohnung durch eigenen Verdienst leisten. Hier müsst ihr als Eltern dann einspringen, zum Beispiel mit einer Bürgschaft. Überprüft, ob euer Kind BAföG-berechtigt ist, oder anderweitig Unterstützung zum Beispiel in Form eines Studienkredites erhalten kann. Wenn euer Kind noch kein eigenes Konto hat, solltet ihr dies als Erstes beantragen. Für Schüler und Studenten ist ein Girokonto in den meisten Fällen kostenfrei.

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Versicherungen

Für gewöhnlich sind Auszubildende in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert und Studenten können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden.

Eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar, mehrheitlich werden Familienangehörige über die Haftpflichtpolicen der Eltern mitversichert. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium. Einige Anbieter haben eine Altersgrenze von 25 Jahren. Hat dein Kind das Studium oder die Ausbildung abgeschlossen, muss es sich um einen eigenen Vertrag kümmern.

Verträge

Ohne einen Telekommunikationsvertrag geht heute gar nichts mehr, und so muss sich auch dein Kind um einen eigenen Vertrag kümmern, um im Internet surfen zu können. Sollte dein Kind ein Zimmer in einer WG beziehen, ist dieser oftmals schon vorhanden. Auch neue Verträge mit Strom- und Gasanbietern müssen bei einem Ersteinzug neu abgeschlossen werden. Vergleichsportale können hier eine Übersicht über das beste Angebot geben und du kannst deinem Kind mit deinen Erfahrungen unterstützend zur Seite stehen. Sich in dem Tarifdschungel zurechtzufinden, kann mitunter ziemlich frustrierend sein – nicht nur für Heranwachsende.

Ummelden

Menschen gehen in ein Einwohnermeldeamt
Wichtig ist, dass dein Kind sich rechtzeitig ummeldet. Foto: IMAGO / Maximilian Koch

Ein wichtiger Gang nach dem Einzug in die erste eigene Wohnung sollte der zur Stadtverwaltung sein. Innerhalb von 14 Tagen sollte dein Kind beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt seine neue Adresse mitteilen. In diesem Zuge kann es auch gleich einen Anwohnerparkausweis beantragen, sollte es ein Auto besitzen. Wenn nicht, gibt es auch Sondertarife im regionalen ÖPNV für Schüler und Studenten.

Für die Entwicklung jedes Kindes markiert der Auszug aus dem Elternhaus einen wichtigen Meilenstein im Leben. Wenn ihr euer Kind so gut wie möglich auf die neue Situation vorbereitet, wird es von der neu gewonnenen Selbstständigkeit nicht gänzlich überrumpelt werden. Denn mit der ersten eigenen Wohnung wird vielen Kindern erst bewusst, worum sich Mama und Papa all die Jahre wie selbstverständlich gekümmert haben.

Quelle: verbraucherzentrale.de
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