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Karfreitag: Das ist der Grund für das gesetzliche Tanzverbot

Der ein oder andere mag es unzeitgemäß finden, dennoch gilt am Karfreitag allgemeines Tanzverbot in Deutschland. Das musst du darüber wissen.

Eine Party in einer Verbotszone.
© Denys Kurbatov - stock.adobe.com

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Der Karfreitag zählt in Deutschland zu den sogenannten „stillen Feiertagen“ und ist mit besonderen gesetzlichen Regelungen verbunden, die auf die Wahrung einer ruhigen und besinnlichen Atmosphäre abzielen. Insbesondere das Feiern von Partys ist an diesem Tag kurz vor Ostern stark eingeschränkt – oder sogar verboten.​ Alles, was du zum Tanzverbot am Karfreitag wissen musst, erfährst du hier.

Tanz- und Feierverbote am Karfreitag: Das ist der Grund

Als Gedenktag an die Kreuzigung Jesu Christi nimmt der Karfreitag einen zentralen Platz im christlichen Kalender ein. In Deutschland ist er ein gesetzlicher Feiertag und wird in allen Bundesländern als „stiller Feiertag“ besonders geschützt.​


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Das wohl wichtigste Merkmal des Karfreitags ist das Tanzverbot, das in allen Bundesländern gilt. Dieses Verbot untersagt öffentliche Tanzveranstaltungen und erstreckt sich häufig auch auf andere Formen der Unterhaltung, wie Konzerte oder Partys. Die genaue Dauer und Striktheit des Tanzverbots variieren jedoch je nach Bundesland. Beispielsweise beginnt in Baden-Württemberg das Tanzverbot bereits am Gründonnerstag um 18 Uhr und endet am Karsamstag um 20 Uhr, während es in anderen Bundesländern nur am Karfreitag selbst gilt.​

Eine Party in einer Verbotszone.
Herrscht an Karfreitag wirklich Tanzverbot? Foto: Denys Kurbatov – stock.adobe.com

Weitere Einschränkungen

Neben dem Tanzverbot gibt es am Karfreitag weitere Einschränkungen:​

  • Sportveranstaltungen: Viele Bundesländer untersagen öffentliche Sportevents, insbesondere solche mit lautstarker Begleitung oder Wettkampfcharakter.​
  • Musikaufführungen: Öffentliche musikalische Darbietungen, insbesondere solche mit fröhlichem oder ausgelassenem Charakter, sind häufig untersagt.​
  • Filmvorführungen: Bestimmte Filme, die nicht dem ernsten Charakter des Tages entsprechen, dürfen in Kinos nicht gezeigt werden.​ Darunter fallen unter anderem auch religionskritische Filme wie etwa die Satire Das Leben des Brian von Monty Python. Diese wird aufgrund ihres religiösen Humors als unpassend für den Karfreitag angesehen.

Diese Regelungen dienen dem Schutz der besonderen Bedeutung des Karfreitags und sollen eine angemessene Atmosphäre der Ruhe und Besinnung kurz vor den Osterfeiertagen gewährleisten.​

Regionale Unterschiede und Ausnahmen

Aber Achtung: Die konkreten Bestimmungen zu den Verboten am Karfreitag variieren zwischen den Bundesländern. Einige Länder handhaben die Regelungen strenger – etwa Bayern, während andere gewisse Ausnahmen zulassen bzw. die Regelungen nicht streng anwenden – wie Berlin. So kann es Unterschiede in der Dauer des Tanzverbots oder in der Definition dessen geben, welche Veranstaltungen als unzulässig gelten. Daher ist es ratsam, sich vorab über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, um mögliche Verstöße und daraus resultierende Bußgelder zu vermeiden.​

Bis zu 10.000 Strafe in Bayern

Ein Regelbruch kann in Bayern eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro einbringen. In Berlin werden Verstöße mit maximal 1.000 Euro Strafe geahndet, in den meisten Fällen ist es jedoch deutlich weniger.

Große Unterschiede gibt es beim Tanzverbot. In Bayern gilt ein solches schon von Gründonnerstag bis hin zu Karsamstag durchgängig. In Berlin wird das lockerer gehandhabt: Das Tanzverbot gilt nur von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr an Karfreitag.

Es empfiehlt sich also die regionalen Bestimmungen zu kennen und zu respektieren, um den besonderen Charakter des Karfreitags angemessen zu berücksichtigen. Ob das Ganze nun noch zeitgemäß ist, oder nicht, das muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.

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Quelle: zdf