9. Hühnerhaltung
Hühner in seinem Garten zu halten, ist grundsätzlich erlaubt. Sind diese jedoch zu laut, kann es die Nachbarn stören und somit als Lärmbelästigung angesehen werden. Aus diesem Grund kann die Hühnerhaltung rechtlich untersagt werden. In ländlichen Gegenden sind die Richtlinien zur Hühnerhaltung hingegen lockerer. Hier wird selbst ein Weckruf vor 3 Uhr morgens als tolerierbar angesehen und stellt somit keinen Grund zum Verbieten dar.