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Heizen mit Kamin: Achtung, hier droht ein Bußgeld

Hier erfährst du, was du beim Betrieb deines offenen Kamins beachten musst und warum diese Regelungen tatsächlich sinnvoll sind.

Ein Feuer in einem offenen Kamin.
© IMAGO / Ulrich Wagner

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Ein knisterndes Feuer im offenen Kamin sorgt für eine gemütliche Atmosphäre, besonders an kalten Tagen. Doch was viele nicht wissen: Ein offener Kamin darf in Deutschland nur gelegentlich zum Heizen genutzt werden. Das ist nicht nur eine rechtliche Vorschrift, sondern hat auch ökologische und gesundheitliche Gründe. Wieso das so ist, erfährst du hier.

Warum darfst du den offenen Kamin nur selten nutzen?

In Deutschland unterliegt der Betrieb eines offenen Kamins strengen Vorschriften. Laut der sogenannten Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) darf ein offener Kamin nur gelegentlich genutzt und nicht als dauerhafte Wärmequelle verwendet werden.

Ein offener Kamin verbrennt Holz nämlich bei niedrigen Temperaturen, was dazu führt, dass viel Feinstaub und andere Schadstoffe in die Luft gelangen. Diese Emissionen sind nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern können auch deine Gesundheit gefährden. Feinstaubpartikel dringen tief in die Atemwege ein und können Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Probleme verursachen.

Ein Feuer in einem offenen Kamin.
Das musst du wissen, wenn du mit einem offenen Kamin heizen möchtest. Foto: IMAGO / Ulrich Wagner

Außerdem ist der Wirkungsgrad eines offenen Kamins sehr niedrig. Das bedeutet, dass nur ein kleiner Teil der erzeugten Wärme tatsächlich im Raum bleibt. Der Großteil der Wärme entweicht durch den Schornstein. Aus diesem Grund sind offene Kamine nicht für eine dauerhafte Beheizung geeignet, sondern eher für den kurzzeitigen Genuss gedacht.

Was bedeutet „gelegentlich“ und welche Strafen drohen?

Der Begriff „gelegentlich“ ist natürlich gesetzlich nicht eindeutig definiert, was zu Verwirrung führen kann. Als Faustregel gilt: Wenn du deinen Kamin nur an wenigen Tagen im Jahr und jeweils nur für ein paar Stunden betreibst, liegst du im erlaubten Rahmen. Nutzt du den Kamin jedoch regelmäßig oder sogar täglich, könntest du gegen die Vorschriften verstoßen.

Solltest du gegen die Regeln der BImSchV verstoßen, drohen empfindliche Strafen. In besonders schweren Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Um solche hohen Strafen zu vermeiden, solltest du dich an die Nutzungsbeschränkungen halten und den Kamin wirklich nur gelegentlich betreiben.

Ein offenes Kaminfeuer brennt.
Schön und gemütlich – aber eben auch schädlich und nicht ganz ungefährlich: ein offener Kamin. Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Alternative: Kamineinsätze und geschlossene Systeme

Wenn du den offenen Kamin häufiger nutzen möchtest, solltest du über eine Umrüstung nachdenken. Es gibt spezielle Kamineinsätze, die den offenen Kamin in ein geschlossenes System verwandeln. Diese Einsätze verbessern den Wirkungsgrad und reduzieren die Emissionen deutlich. Das liegt daran, dass bei einem geschlossenen Kamin die Verbrennung bei höheren Temperaturen abläuft, wodurch weniger Schadstoffe entstehen und mehr Wärme im Raum bleibt.

Ein weiterer Vorteil von geschlossenen Kaminöfen ist, dass du sie ohne Einschränkungen als zusätzliche Heizquelle nutzen darfst. Sie sind oft mit moderner Verbrennungstechnik ausgestattet, die den Schadstoffausstoß minimiert und die Energieeffizienz steigert. Wenn du also häufig die Wärme und Atmosphäre eines Kamins genießen möchtest, ist ein solcher Einsatz eine sinnvolle und umweltfreundliche Alternative.

Offene Kamine bewusst nutzen

Ein offener Kamin kann wunderbare Momente der Gemütlichkeit schaffen, sollte aber mit Bedacht genutzt werden. Nicht nur gesetzliche Vorschriften schränken die Nutzung ein, auch der Umwelt- und Gesundheitsaspekt spielt eine wichtige Rolle. Nutze deinen offenen Kamin deshalb nur gelegentlich und überlege dir, ob ein geschlossener Kamineinsatz eine sinnvolle Investition für dich sein könnte. So kannst du die wohlige Wärme genießen, ohne dir über Bußgelder und vor allem mögliche Schadstoffbelastungen Gedanken machen zu müssen.

Quelle: t-online
Vorschaubild: ©IMAGO / Ulrich Wagner