Mein Haus, meine Regeln. So denken viele Eigenheimbesitzer. Und warum sollte jemand, der einiges Geschick im Umgang mit Werkzeug hat, nicht sämtliche Reparatur-, Umbau- und Sanierungsarbeiten selbst durchführen? Doch diese Einstellung kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Gewisse Verbesserungen am Haus sind für Laien nämlich verboten!
Baugenehmigungsverfahren, Verordnungen, Zusatzregeln – der Amtsschimmel macht nicht an der Grundstücksgrenze halt. In diesem Wust aus Regulierungen fällt es schwer, den Überblick zu behalten, was man als Heimwerker selbst tun darf und was nicht.
Im Folgenden stellen wir dir einige Beispiele vor, die Wohnungs- und Hausbesitzer regelmäßig in Schwierigkeiten bringen.
1. Knisternde Kabel
Im Zuge der Schlafzimmerrenovierung gleich mal die alten Steckdosen austauschen? Wird oft gemacht, ist aber eigentlich verboten. Laut Niederspannungsanschlussverordnung (§13 NAV) ist es Laien in Deutschland nicht erlaubt, elektrische Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, zu errichten, zu ändern oder instand zu setzen. Dazu zählen nicht nur Steckdosen, sondern auch Lichtschalter und sogar das Anschließen von Lampen!
Zwar werden entsprechende Vergehen strafrechtlich nicht verfolgt, bei Schäden – zum Beispiel einem Elektrobrand – zahlt jedoch die Versicherung nicht. Werden Fremde verletzt, drohen sogar Haftstrafen.
2. Rundum warm
Bei Häusern, die vor 1993 erbaut wurden, sollte man mit der Sanierung der Dämmung äußerst vorsichtig sein. Denn die alte Dämmwolle enthält in vielen Fällen Asbest – und daran darf nur zertifiziertes Fachpersonal mit entsprechendem Equipment.
Hierbei gilt: Solange nicht durch ein Gutachten das Gegenteil bewiesen ist, muss der Eigentümer davon ausgehen, dass in seinem Haus Asbest verbaut wurde. Das betrifft neben Dämmstoffen auch Wandputze, Fliesenkleber, Fensterkitte usw. Gefährdet der Hausbesitzer andere, zieht das eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro nach sich.
3. Dachschaden
Tückisch wird es bei Reparaturen auf dem Dach. Denn das Herumklettern auf rutschigen Dachziegeln wird von Unfallversicherungen als „grob fahrlässig“ eingestuft. Bekommt man Unterstützung durch einen Freund, können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Auf dem Dach haben ergo ausschließlich Zimmerleute, Dachdecker oder Schornsteinfeger etwas zu suchen.
4. Nasses Ärgernis
Ein unter Heimwerkern hochumstrittenes Thema ist die Frage, ob man Wasseranschlüsse und Armaturen selbst verlegen darf. Die Trinkwasserverordnung (§ 12 AVBWasserV) schreibt nämlich vor, dass wesentliche Veränderungen sämtlicher Anlagen hinter dem Hausanschluss nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen.
Muss man also einen Profi anrufen, bloß um den Wasserhahn in der Küche zu wechseln? Um es kurz zu machen: Der Austausch von Armaturen oder des Eckventils ist keine „wesentliche Änderung“, also in der Regel erlaubt – sofern er sachgemäß erfolgt.
Tabu sind hingegen jegliche Laienarbeiten an den Wasserleitungen sowie die erstmalige Installation von Wasserhahn, Duschkopf & Co.
5. Alles so schön bunt hier
Das Haus benötigt einen neuen Anstrich? Vorsicht! Die Bauvorschriften der Kommunen haben hier teilweise sehr strenge Vorgaben, was die Farbwahl angeht. Auch der Austausch alter Fenster und Türen sollte sicherheitshalber immer mit dem zuständigen Bauamt abgesprochen werden. Im Ernstfall droht sonst der kostenpflichtige Rückbau.
6. Maschendrahtzaun in the morning
Einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Grundstücksbegrenzung. Zwar sind Zäune, Hecken, Sichtschutzwände und Gartenmauern in den meisten Regionen bis zu einer Höhe von 1,80 Metern nicht genehmigungspflichtig, doch bedürfen sie häufig der Zustimmung durch den Nachbarn.
Einfach den schönen Maschendrahtzaun vom Baumarkt ohne Absprache selbst hochziehen, ist folglich keine gute Idee.
7. Plumps und weg
Einen Garten zu besitzen, ist schön. Nirgendwo seine Notdurft verrichten zu können, nicht. Die Lösung ist ein Klohäuschen. Dabei darfst du allerdings nicht – wie man es von früher kennt – eine Sickergrube graben und ein Plumpsklo darüber setzen. Aufgrund des Grundwasserschutzes sind abwasserfreie Gartentoiletten lediglich dann erlaubt, wenn die Hinterlassenschaft aufgefangen wird.
8. Extra: Tiny House
Dass man in Deutschland für größere Bauten wie Carports, Wintergärten und Schuppen eine Baugenehmigung braucht, ist den meisten klar. Irritationen gibt es jedoch immer wieder, wenn es um ein sogenanntes Tiny House geht. Denn im Internet kursiert das Gerücht, dass diese kein Bauwerk darstellten, sofern sie auf Rädern stünden.
Diese Regelung gilt aber nur in den Vereinigten Staaten, wo die Tiny-House-Bewegung ihren Ursprung hat. Dort zählen Gebäude auf Rädern automatisch als Wohnmobile und unterliegen nicht dem Baurecht. In Deutschland braucht alles, was (je nach Region) 10 bis 75 Kubikmeter überschreitet, die Zustimmung vom Amt.
Lass dir von diesen Hinweisen nicht die Lust am Selbermachen verderben! Aber frage im Zweifelsfall lieber bei der zuständigen Behörde nach, wie die Regelungen für dein Projekt sind.
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Quelle: bobvila
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