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Geschenkgutscheine: Das solltest du beim Verschenken beachten

Geschenkgutscheine dürfen unter dem Weihnachtsbaum nicht fehlen. Doch es gibt einige Dinge zu beachten. Wir klären auf!

ein Mann überreicht seiner Freundin einen Geschenkgutschein
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Sie zählen zu den beliebtesten Geschenken: Gutscheine! Mit Geschenkgutscheinen machst du eigentlich nie etwas verkehrt, auch wenn einige Menschen sie spöttisch als „Notfallgeschenk“ bezeichnen, da dem Schenkenden nichts Besseres, ja persönlicheres eingefallen ist.

Dabei ist es doch prima, wenn sich der Beschenkte ein Geschenk seiner Wahl einfach selbst aussuchen kann. Auch wenn dies, zugegeben, nicht recht einfallsreich ist. Nichtsdestotrotz werden auch in diesem Jahr wieder Millionen Geschenkgutscheine unter dem Weihnachtsbaum landen. Was du beim Verschenken unbedingt beachten solltest, erfährst du hier.

Wenn du einen Geschenkgutschein verschenken möchtest, solltest du Folgendes beachten

Wenn dir kurz vor den Weihnachtsfeiertagen einfällt, dass du noch schnell ein Geschenk besorgen musst, sind Gutscheine meist die erste Wahl. So gut wie jeder Laden und jede Boutique bieten den Service eines Gutscheinverkaufs an. Hier erhältst du gegen einen bestimmten Betrag ein Kärtchen, einen aufwendig gestalteten Umschlag oder manchmal auch nur einen Kassenbon mit einer handgeschriebenen Notiz.

In vielen Supermärkten findest du heutzutage auch Gutscheine für große Mode- oder Möbelketten oder – noch besser: Gutscheine, die in einer Vielzahl von Geschäften und online eingelöst werden können. Die beschenkte Person kann sich dann für den entsprechenden Wert etwas Schönes aussuchen.

eine Hand greift zu einem Geschenkgutschein
In Supermärkten gibt es eine Vielzahl von Geschenkgutscheinen. Foto: IMAGO / Eibner

Was einfach klingt, hält laut guter-rat.de jedoch auch einige Tücken bereit:

Wie lange sind Geschenkgutscheine eigentlich gültig?

Theoretisch müsste ein Geschenkgutschein ewig gültig sein, schließlich hat jemand bereits einen gewissen Betrag hierfür bezahlt, ohne eine Leistung beziehungsweise ein Produkt dafür zu bekommen. Praktisch sieht dies jedoch anders aus. Zunächst muss auf jedem Gutschein deutlich zu erkennen sein, um welche Leistung und welchen Betrag es sich handelt und wer diesen wann ausgestellt hat. Wenn auf dem Gutschein kein Ausstellungsdatum angegeben ist, solltest du diesen reklamieren.

Sofern nicht anders angegeben, greift bei einem Gutschein die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese gilt ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Wenn du beispielsweise am 1. Januar 2025 einen Gutschein erwirbst, ist dieser bis zum 31. Dezember 2028 gültig.

Wenn der Aussteller eine abweichende Gültigkeit auf dem Gutschein vermerkt hat, ist dies nur rechtens, wenn sich der Gutschein exklusiv auf ein Produkt oder eine Dienstleistung bezieht, die nur für eine bestimmte Zeit angeboten wird. Dies ist beispielsweise bei Konzerten oder saisonalen Produkten der Fall.

Ein Geschenkgutschein im Wert von 60 Euro
Was passiert eigentlich mit dem Restbetrag eines Gutscheins? Foto: IMAGO / Zoonar

Übrigens: Geldgutscheine, die vonseiten des Ausstellers weniger als drei Jahre gültig sind, können nach Ende der Laufzeit abgelehnt werden. Danach steht dir aber eine Barauszahlung abzüglich des entgangenen Gewinns des Ausstellers zu. In der Regel liegt diese bei minus 20 bis 25 Prozent. Sollte sich der Aussteller weigern, dir den Geldgutschein auszuzahlen, würde er sich ungerechtfertigt bereichern. Den Anspruch auf eine Auszahlung des Betrags hast du innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit.

Wo kann ich einen Geschenkgutschein einlösen?

Sofern es nicht anders angegeben ist, kannst du zum Beispiel einen Gutschein einer Modekette, der in einer Filiale in Stadt X gekauft wurde, auch in einer Filiale in Stadt Y einlösen. Anders sieht es zum Beispiel bei sogenannten Franchise-Unternehmen aus, die an verschiedenen Standorten wirtschaftlich unabhängig agieren. Wenn du dir unsicher bist, solltest du beim Kauf genau nachfragen und das Kleingedruckte lesen.

Kann ich mir das auch Geld auszahlen lassen?

Du erhältst einen Geschenkgutschein und weißt sofort, dass du in dem Geschäft, für das der Gutschein ausgestellt wurde, nichts finden wirst. Doch leider ist es fast unmöglich, sich den Gutscheinwert als Bargeld auszahlen zu lassen. Hierbei bist du allein auf die Kulanz des Händlers angewiesen, schließlich macht er erst Gewinn, wenn er auch etwas verkauft. Du kannst versuchen, deinen Geschenkgutschein auf einer Onlineplattform zu verkaufen oder du verschenkst ihn weiter.

Und auch wenn es schwerfällt: Teile dem Schenkenden mit, dass dieser Geschenkgutschein nicht deinen Vorlieben entspricht, sonst besteht die Gefahr, dass du zur nächsten Feierlichkeit vielleicht erneut einen Gutschein erhältst.

Was passiert mit dem restlichen Guthaben?

Je nach Höhe des Gutscheinwertes wirst du vielleicht nicht die komplette Summe beim ersten Einlösen verbrauchen. Doch was passiert dann mit dem Restguthaben? Gesetzlich gibt es hierzu keine Regelung, jeder Anbieter kann also individuell entscheiden, was mit dem restlichen Betrag geschieht. In der Regel verbleibt der Restwert auf dem Gutschein und du kannst ihn zu einem späteren Zeitpunkt einlösen.

Anders kann es jedoch aussehen, wenn du beispielsweise einen Gutschein in Höhe von 200 Euro für ein Wellness-Wochenende geschenkt bekommst. Sollte der Anbieter auf einer einmaligen Einlösung bestehen und du nicht den vollen Betrag nutzen, kann es sein, dass der Restbetrag verfällt.

Jetzt weißt du, worauf du achten musst, wenn du einen Gutschein verschenkst oder selbst einen bekommst.

Quelle: guter-rat.de
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