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Garagennutzung: 10 Dinge, die verboten sind

Was darf in die Garage und was nicht? Die meisten Menschen nutzen ihre Garage automatisch als Abstellkammer. Hier erfährst du, wann es sich um eine Zweckentfremdung der Garage handelt.

Außenansicht einer Garage.
© IMAGO / Funke Foto Services

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Hast du deine Garage bisher als dankbaren Abstellraum für all die Dinge genutzt, die in deinem Haus bzw. deiner Wohnung und deinem Keller keinen Platz mehr haben? Dann musst du jetzt ganz tief durchatmen! Gesetzlich sind Garagen nämlich wirklich nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen. Zur besseren Übersicht findest du im Folgenden eine Liste der Dinge, die bei der Garagennutzung verboten sind.

10 Dinge, die nicht in die Garage gehören

Wie eingangs erwähnt, sollen Garagen ausschließlich als Stellplatz für Kraftfahrzeuge genutzt werden. Der Hintergrund ist, dass die Straßen entlastet werden sollen. Nicht nur als Mieter, auch als Besitzer solltest du wissen, welche Dinge als Zweckentfremdung einer Garage gewertet werden. Falls ein genervter Nachbar dem Ordnungsamt einen Tipp gibt und es zu einer Kontrolle kommt, kann ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig werden. Bei einer Garage an der Grundstücksgrenze kann man sogar zum Abriss gezwungen werden (sofern man nicht bereit ist, die unerlaubte Nutzungsänderung rückgängig zu machen). 

1. Elektroschrott

Kaputte Elektrogeräte wie Kühlschränke dürfen nicht in der Garage gelagert werden.

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