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Aufsichtspflicht: Ab wann darf man sein Kind allein lassen?

Die Frage nach den Grenzen der elterlichen Aufsichtspflicht stellt sich für viele Eltern schon ab dem ersten Tag mit Nachwuchs. Hier findest du die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick.

Kind hält die Hand seiner Mutter.
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Die Frage nach den Grenzen der elterlichen Aufsichtspflicht stellt sich für viele Eltern schon ab dem ersten Tag mit Nachwuchs: Darf man sein Baby zum Beispiel allein lassen, um duschen zu gehen? Und die Sorge hört nicht auf, wenn die Kinder größer werden – sie verschiebt sich nur, entsprechend dem neuen Bewegungsradius des Kindes, seinen neugewonnenen Fähigkeiten und seiner Bereitschaft, Unsinn anzustellen.

Trotz der Tatsache, dass Eltern gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind wahrzunehmen, gibt es vom Gesetzgeber aber nur wenige konkrete Anhaltspunkte, woran sich Eltern halten sollen, um nichts falsch zu machen. Hier findest du die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick.

Kleine Kinder nur kurz allein lassen

Egal, wie kindersicher man seine Wohnung gemacht hat, man sollte Kinder in den ersten drei Lebensjahren nicht allein zu Hause lassen. Denn schon als Babys sind sie mobiler, als man denkt, und haben geradezu einen sechsten Sinn im Entdecken und Ausloten von Gefahrenquellen. Die „Bundeskonferenz für Erziehungsberatung“ gibt die folgenden konkreten Empfehlungen:

  • Bis zum 3. Lebensjahr sollte man sein Kind gar nicht allein zu Hause lassen.
  • Ab 3 Jahren kann man es mal für 10 oder 15 Minuten allein lassen.
  • Ab 6 Jahren ist es möglich, es für eine halbe Stunde bis maximal 2 Stunden allein zu lassen.

Das heißt im Klartext, dass man bei einem Kind von 3 Jahren nur kurz den Müll herunterbringen oder zum Briefkasten gehen kann. Erst ab 6 Jahren kann man sein Kind lang genug allein lassen, um zum Beispiel kurz einkaufen zu gehen. 

Wichtiger Hinweis:

Diese und die weiteren Altersempfehlungen sind wirklich nur als Empfehlungen zu verstehen, nicht mehr und nicht weniger. Es liegt letztlich in der Verantwortung der Eltern, richtig einzuschätzen, ob ihr Kind schon so weit ist. Wenn etwas schiefgeht, kann man sich nicht darauf berufen, dass das Kind eigentlich schon alt genug war. Das Motto sollte lauten: „Vorsicht ist besser als Nachsicht.“ Denn wenn ein Kind zum Beispiel kein Gefahrenbewusstsein hat, tollpatschig oder experimentierfreudig (um nicht zu sagen: zerstörungswütig) ist, sollte man besonders vorsichtig damit sein, ihm mehr Freiraum zu geben.

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Weitere Informationen zur Aufsichtspflicht und was Schulkinder schon alles allein können, erfährst du auf der nächsten Seite.