6. Angst vor dem Rohrstock
Zum Glück! In der DDR wurde die Prügelstrafe 1949 aus den Klassenzimmern verbannt. Im Großteil der BRD immerhin 1973. Allein in Bayern lernten die Schüler noch bis Anfang der 1980er Jahre den Rohrstock des Lehrers zu fürchten. Seit November 2000 gilt endlich auch zu Hause: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631 BGB, Abs. 2)