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Einbruchschutz: Tür lieber zweimal abschließen

Der beste Einbruchschutz ist eine abgeschlossene Tür, doch muss es doppelt sein? Wann die Versicherung wirklich zahlt, liest du hier.

Einbruchschutz Tür abschließen
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Die meisten gehen davon aus, dass sie in den eigenen vier Wänden sicher und geschützt sind. Doch was passiert, wenn du trotzdem Opfer eines Einbruchs wirst? Der Schock sitzt tief und nicht selten kommt zusätzlich Ärger mit der Versicherung auf dich zu. Diese prüft genau, ob du ausreichend Maßnahmen für den Einbruchschutz getroffen hast – und dazu gehört mehr als nur das Zuziehen deiner Wohnungstür.

Einbruchschutz: Dann zahlt die Versicherung

Vielleicht hast du dich auch schon gefragt: Muss ich wirklich immer zweimal abschließen? Bis vor einigen Jahren (2008) war die Sachlage klar: Wenn du deine Tür nur zugezogen hast, riskiertest du bei einem Einbruch deine Versicherungsleistungen. Laut t-online vertrat die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) lange das Prinzip von „Alles-oder-Nichts“. Einbruchschutz war also mehr als das einfache Zuziehen der Tür.

Doch muss der Schlüssel immer noch zweimal gedreht werden? Die Experten des DAV sind sich einig, dass es keine generelle Pflicht dafür gibt. Allerdings ist und bleibt jeder Einzelfall entscheidend. Manche Gerichte entscheiden pro Versicherungsnehmer, andere wiederum zugunsten der Versicherung. Es könnte also durchaus passieren, dass es als Versäumnis ausgelegt wird, wenn du den Schlüssel nur einmal umdrehst.

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Einbruchschutz Tür abschließen
Tür abschließen als Einbruchschutz: Ist das sinnvoll? Foto: Seadog81 – stock.adobe.com

Wann du die Tür abschließen solltest

Wenn du dein Zuhause für kurze Zeit verlässt – beispielsweise um den Müll wegzubringen oder ein Paket abzuholen – ist es in Ordnung, die Tür nur zuzuziehen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt: Auch ein kurzer Gang in den Garten erfordert nicht zwingend ein Abschließen deiner Tür.

Bist du allerdings mehrere Stunden nicht zu Hause, bewerten einige Landgerichte das Zuziehen der Tür als grob fahrlässig und im Schadensfall droht dir eine Kürzung der Versicherungsleistung. Der Einbruchschutz sei laut vergangenen Urteilen in diesem Fall nicht gewährleistet und die Versicherung darf die Entschädigung kürzen.

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Um sicherzugehen, solltest du deine Türen also stets zweimal abschließen. Das gilt besonders dann, wenn du weißt, dass du längere Zeit nicht da sein wirst. Je besser dein Einbruchschutz, desto sicherer kannst du dich fühlen und auch die Abwicklung mit der Versicherung wird im Falle des Falles einfacher.

Quelle: t-online
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