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Darf man Bäume fällen auf einem Privatgrundstück? Dann droht ein saftiges Bußgeld!

Erfahre, wann du Bäume auf deinem Privatgrundstück legal fällen darfst. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis 100.000 Euro!

Baumfällarbeiten: Nahaufnahme eines Arbeiters mit Kettensäge
© IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

1995 werden 14 große Wölfe ausgesetzt. 23 Jahre später...

Wenn der Carport dort geplant ist, wo jetzt noch die alte Linde steht, der Nussbaum lästige Schatten auf die Sonnenterrasse wirft und die alte Eiche von innen bereits verfault, fragen sich Hausbesitzer immer wieder: Darf ich Bäume auf meinem Privatgrundstück einfach so fällen? Die Antwort ist ein klar und deutliches: Jain! Erfahre hier, was du beachten musst, wenn du Bäume auf deinem Privatgrundstück fällen möchtest.

„Baum fällt!“ – Oder doch nicht?

Wenn du jetzt denkst, dass du auf deinem eigenen Grundstück schalten und walten darfst, wie es dir gefällt, liegst du leider komplett daneben. Auch wenn es sich bei dem Grundstück und damit streng genommen auch bei den Bäumen, die sich darauf befinden, um dein Eigentum handelt, gibt es vor allem beim Bäumefällen auf Privatgrundstücken strenge Regeln!

Anders als oftmals angenommen, darfst du auf deinem Grundstück – theoretisch! – ganzjährig Bäume fällen, sofern keine Vögel sich ebendiese Bäume zum Nisten ausgesucht haben. Laut Bundesnaturschutzgesetz betrifft das Abholzungsverbot zwischen März und Oktober lediglich Hecken und Gebüsche, nicht aber Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen (BNatSchG, § 39 Abs. 5 Nr. 2). Dann also ran an die Kettensäge und weg mit der 300 Jahre alten Eiche? Mitnichten!

Baum fällen auf Privatgrundstück: ein Mann fällt mit einer Motorsäge einen Baum
Wann du welchen Baum auf deinem Privatgrundstück fällen darfst, ist von Kommune zu Kommune verschieden. Foto: were – stock.adobe.com

In vielen Gemeinden und Städten unterliegen Bäume einem besonderen Schutz. Als Regelwerk solltest du dir hier die Baumschutzsatzung deiner Kommune genauer ansehen, denn dort ist ganz genau festgeschrieben, welche Bäume wann gefällt werden dürfen und welche nicht. In Hamburg beispielsweise ist entgegen dem Bundesnaturschutzgesetz, das Baum fällen auf Privatgrundstücken im Sommerhalbjahr nicht gestattet. Erlaubt ist dann lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt. Jede Kommune macht hier ihre ganz eigenen Regeln.

Bäume auf Privatgrundstück fällen: Das sagt das Regelwerk

In manchen Orten darfst du Bäume ab einem bestimmten Stammumfang nicht mehr ohne Genehmigung fällen. So dürfen beispielsweise in Saarbrücken nur Bäume gefällt werden, die in einem Meter Stammhöhe noch keine 80 cm Umfang haben, in Bremen sind Bäume erst ab einem Umfang von 120 cm schützenswert. Anderswo entscheidet nicht (nur) der Umfang des Baumes, ob du ihn fällen darfst, sondern auch die Baumart.

Informiere dich also im Vorfeld, ob deine Gemeinde eine eigene Baumschutzsatzung hat. In diesem Fall musst du dir eine entsprechende Genehmigung einholen, bevor du die Kettensäge anschmeißt.

Für den Antrag brauchst du in der Regel:

  • deine persönlichen Daten
  • Angaben zum Grundstück
  • Beschreibung des Baumes (Art, Umfang, Alter)
  • Grund für die Fällung
  • manchmal auch Fotos oder einen Lageplan

Die Bearbeitungszeit kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.

Empfindliche Strafen bei „Schwarzfällung“

Du möchtest dir den Papierkram sparen und einen Baum auf deinem Privatgrundstück ohne Genehmigung fällen? Es guckt ja auch gerade keiner … Lass das lieber! Wenn du einen Baum ohne Genehmigung fällst, musst du mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Und dieses kann je nach Bundesland im sechsstelligen Bereich liegen!

So musst du bei einer „Schwarzfällung“ in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 100.000 Euro berappen, wohingegen das nicht genehmigte Fällen in Düsseldorf mit 50.000 Euro nahezu ein Schnäppchen ist. Auch wenn der Baum, den du fällen möchtest, krank ist, solltest du dich zuvor immer mit der zuständigen Behörde abstimmen. Dein Geldbeutel wird es dir danken!

DIY oder Profi? – Die Gretchenfrage

Du hast dir eine Genehmigung eingeholt und nun darf der störende Baum weg? Bevor du dich selbst als Baumfäller versuchst, solltest du ehrlich zu dir sein, ob du dieser Aufgabe wirklich gewachsen bist.

Hier eine kleine Entscheidungshilfe:

Du kannst den Baum selbst fällen, wenn

  • der Baum klein und überschaubar ist (unter 3 Meter)
  • du Erfahrung mit Kettensägen hast
  • ausreichend Platz zum Fallen vorhanden ist
  • du eine angemessene Schutzausrüstung besitzt

Rufe besser einen Profi, wenn:

  • der Baum in der Nähe von Gebäuden, Stromleitungen oder öffentlichen Bereichen steht
  • du mit Kettensägen wenig bis keine Erfahrung hast
  • der Baum größer als 3 Meter ist
  • du den Wert deiner Gliedmaßen schätzt

Ein professioneller Baumpfleger kostet zwar Geld (je nach Größe und Aufwand zwischen 100 und 1000 Euro), aber dafür kannst du dich beruhigt zurücklehnen. Zudem übernehmen Profis oftmals auch direkt die Entsorgung.


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Nach dem Fällen – Was tun mit dem Holz?

Wenn die Profis das Holz nicht mitnehmen oder du das Holz lieber selbst behalten möchtest, hast du folgende Möglichkeiten, es sinnvoll zu verwenden:

  • als Brennholz verwenden (nach entsprechender Trocknungszeit)
  • zu Mulch verarbeiten lassen für die Gartenbeete
  • für kreative DIY-Projekte nutzen (rustikale Möbel, Gartendeko)
  • über Kleinanzeigen verkaufen oder verschenken
  • bei der kommunalen Grünabfallsammlung entsorgen

Vergiss nicht, vor dem Fällen mit deinen Nachbarn ins Gespräch zu gehen

Erinnerst du dich noch an den skurrilen Nachbarschaftsstreit, bei dem es um einen Maschendrahtzaun und einen Knallerbesenstrauch ging? Dieser erlangte kurzzeitig TV-Berühmtheit. Sträucher und Bäume halten sich selten an Grundstücksgrenzen, was mitunter zu Zank zwischen Nachbarn führen kann, wenn dein Baum Teile des Nachbargrundstücks beschattet oder Äste hinüberragen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Äste oder Wurzeln über die Grenze wachsen, darf der Nachbar diese an der Grundstücksgrenze kappen – aber nur, wenn sie die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen und nach einer angemessenen Fristsetzung an dich. Bei grenznahen Bäumen ist es immer ratsam, vorab das Gespräch zu suchen, ehe in einer Nacht und Nebelaktion der störende Schattenspender verschwindet und daraufhin der Nachbarschaftsstreit eskaliert.

Ersatzpflanzungen – Gutes Karma für den Garten

Viele Baumschutzsatzungen verlangen nach einer Fällung eine Ersatzpflanzung. Aber selbst wenn nicht: Denk daran, dass Bäume wichtige Sauerstofflieferanten, Schattenspender und Lebensräume für Tiere sind. Eine Neupflanzung ist daher nicht nur gut fürs Karma, sondern auch für dein Mikroklima im Garten.

Wähle idealerweise einen standortgerechten, heimischen Baum, der zur Größe deines Gartens passt – damit nicht in 20 Jahren wieder die Säge kreisen muss.

Fazit – Mit Bedacht zur Sache gehen

Einen Baum zu fällen, ist keine Entscheidung, die man zwischen Tür und Angel trifft. Mit der richtigen Vorbereitung, Genehmigung und gegebenenfalls professioneller Hilfe kann es aber ein unkompliziertes Projekt sein. Denk daran: Bäume sind wertvoll und sollten nur gefällt werden, wenn es wirklich nötig ist – sei es aus Sicherheitsgründen oder weil der Riese einfach am falschen Platz steht.

Quelle: familie.de, gesetze-im-internet.de, arag.de

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