Am Ende eines hoffentlich erfüllten Arbeitslebens wartet für gewöhnlich die Rente auf einen. Durchschnittlich gehen die Deutschen mit rund 64 Jahren in den Ruhestand. Doch es gibt immer mehr Menschen, die auch im hohen Alter noch arbeiten – zum Teil neben der Rente. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wie viel Geld dürfen Rentner eigentlich dazuverdienen?
In den Tag hinein leben, Ausflüge machen, die Enkelkinder bespaßen oder Zeit mit Freunden oder dem Partner genießen – der Ruhestand ist für viele Arbeitnehmer ein Ziel, auf das sie jeden Tag hinarbeiten. Doch es gibt immer mehr ältere Menschen, jenseits der 65 Jahre, die trotz Renteneintritt einer Tätigkeit nachgehen, um ihre vielleicht eher kleine Rente aufzubessern oder weil ihnen ihr Job schlichtweg sehr viel Spaß macht.
So viel Geld dürfen Rentner dazuverdienen
Die gute Nachricht zuerst: Seit Januar 2023 gibt es keine Höchstgrenze mehr für den Betrag, den Rentner dazuverdienen können. Hier ist es auch egal, ob sie mit oder ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Im Jahr 2021 übten etwa 17 Prozent der Senioren eine Tätigkeit aus. Dabei war der Job bei über einem Drittel der Arbeitenden über 65 die Haupteinnahmequelle. Bis 2031 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Menschen, die nach 1964 geboren wurden, können erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Was bedeutet eigentlich abschlagsfrei?
Menschen, die vor 1964 geboren wurden, haben die Möglichkeit, nach 35 Beitragsjahren bei vollem Rentenbezug in Rente zu gehen, sie profitieren dann von der Altersrente für langjährig Versicherte. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Wer sogar 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann je nach Geburtsjahr schon mit 63 Jahren (vor 1953 geboren) abschlagsfrei in Rente gehen oder mit 65 (ab 1964 geboren). Wer früher als gesetzlich vorgesehen in Rente geht, bekommt weniger Geld.
Es ist zwar möglich, die Altersrente auch ab 63 Jahren schon in Anspruch zu nehmen, dann allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Um dieses Defizit auszugleichen, gehen immer mehr Rentner einer Beschäftigung nach. Bis zum Jahr 2020 lag der maximale Zuverdienst bei 6.300 Euro im Jahr. Dieser wurde 2020 auf 44.900 Euro erhöht und seit dem 1. Januar 2023 gibt es gar keine „Hinzuverdienstgrenze“ für vorgezogene Altersrenten mehr.
Muss der Zuverdienst versteuert werden?
Ja, muss er. Sowohl die Rente als auch der Zuverdienst müssen versteuert werden. Zurzeit muss die Rente noch nicht in voller Höhe versteuert werden. Dies soll sich jedoch ab 2024 ändern. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt hierzu: Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Für das Steuerjahr 2023 lag der Rentenfreibetrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende.
Übrigens: Es ist auch möglich, später in Rente zu gehen und über das Regelalter hinaus zu arbeiten. Pro Monat, den der Arbeitnehmer ohne Rente weiterarbeitet, erhält er 0,5 Prozent Rentenzuschlag. Wenn Arbeitnehmer also ein Jahr länger arbeiten gehen, erhalten sie für dieses Jahr 6 Prozent mehr Rente. Die Beiträge, die in diesem Zeitraum an die Rentenversicherung gezahlt wurden, werden ebenfalls angerechnet.
Es lohnt sich also genau zu überlegen, ob man neben der Rente etwas dazuverdienen möchte, oder ob der Rentenzuschlag durch eine Weiterarbeit über das Renteneintrittsalter hinaus infrage kommt. Bestenfalls reicht die Regelrente zum Leben und Genießen aus und man muss als Rentner keinen Finger mehr krumm machen – außer natürlich, man möchte es.
Quelle: brisant.de, deutsche-rentenversicherung.de
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