Veröffentlicht inRatgeber, Reinigung

Heiz-Zwang? 4 Regeln ums Heizen, die wenige Mieter kennen

Heizen ist Pflicht – das gilt für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Hier erfährst du alles über die Heizpflicht.

Ein Foto von einem Thermostat an einer Heizung.
© Pixabay/analogicus

Die schönsten DIY-Ideen für Winter und Weihnachten. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Kaum beginnt es kalt zu werden, fängt der Streit ums Heizen an: Von wann bis wann dauert die Heizperiode? Darf der Vermieter die Temperatur aus Energiespargründen reduzieren? Gibt es eine Heizpflicht für Mieter?

Die folgenden Regeln rund ums Heizen sollten Mieter und Vermieter unbedingt kennen.

Richtig heizen: 4 Regeln

1. Heizperiode: Ab wann heizen?

Eine gesetzliche Bestimmung, von wann bis wann die Heizperiode dauert, gibt es nicht. Aber im Mietrecht geht man von einer Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April aus. In dieser Zeit muss der Vermieter die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung mindestens 20 °C bis 22 °C erreicht werden können.

Nachts darf der Vermieter die Temperatur absenken. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr braucht die Raumtemperatur lediglich maximal 18 °C zu erreichen.

Ein Foto von einem Thermostat an einer Heizung.
Heizen in der Nacht? Foto: Pixabay/analogicus

2. Kalte Wohnung: Mietminderung

Eine kalte Wohnung stellt einen Mietmangel dar. Fällt die Raumtemperatur während der Heizperiode trotz aufgedrehter Thermostate unter 20 °C, kann der Mieter die Miete mindern, bis das Problem durch den Vermieter behoben wurde.

Bei etwa 18 °C Raumtemperatur sind bis zu 20 % Mietminderung drin. Bei einem Totalausfall der Heizung und Minusgraden vor der Tür sind sogar bis zu 100 % Mietminderung möglich.

Der Vermieter muss allerdings rechtzeitig über den Mangel informiert werden.

Tipp: Kümmert sich der Vermieter nicht binnen weniger Tage darum, die Heizungsanlage auf Vordermann zu bringen, kannst du als Mieter selbst einen Handwerker rufen. Die Rechnung geht dann an den Vermieter.

Deine Heizung bleibt kalt? Die Ursache kann ruckzuck behoben sein.

3. Heizpflicht Vermieter

Was viele nicht wissen: Auch außerhalb der Heizperiode muss der Vermieter für eine heizbare Wohnung sorgen. Das heißt: Sinkt die Außentemperatur einmalig unter 16 °C oder länger als zwei Tage unter 18 °C, muss der Mieter heizen können. Sonst hat er das Recht, die Miete für diesen Zeitraum zu mindern – und sei es mitten im Juli.

4. Heizpflicht Mieter

Auch für den Mieter besteht eine Heizpflicht. Denn wird die Wohnung nicht ausreichend geheizt und gelüftet, droht Schimmel. Als Faustregel gilt: Je niedriger die Zimmertemperatur, desto häufiger muss gelüftet werden.

Trotz hoher Energiepreise sollte daher eher mit Köpfchen geheizt als blind gespart werden. Sonst drohen am Ende noch höhere Kosten.

Tipp: Schalte während der Heizperiode die Heizung tagsüber niemals vollständig aus. Denn kühlt die Wohnung aus, wird das Wiederaufheizen teurer als das, was du durchs Abschalten eingespart hast.

Schwarzer Schimmel an einer Wand in einer Wohnung, nahe an der Fußleiste.
Heizen ist Pflicht – sonst kann es teuer werden. Foto: schulzie/iStock via Getty Images

Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Doch ganz ohne Heizung geht es nicht. Diese 4 Regeln helfen bei der Orientierung, welche Minimalstandards beim Heizen nicht unterschritten werden sollten. 

Richtig heizen und Energie sparen – in diesen Artikeln erfährst du mehr darüber, wie du in der kalten Jahreszeit bares Geld sparst:

Quellen: mieterbund, wa
Vorschaubild: ©GettyImages