So schön ein weißes Winterwunderland auch ist – Schnee, Eis und Glätte können für schmerzhafte Rutschpartien auf dem Gehweg sorgen. Wenn es in der Nacht schneit, sind Vermieter, sowie Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet, den Schnee schnellstens zu räumen. Doch bis wann muss die weiße Decke eigentlich entfernt werden und wer kümmert sich um das Schneeräumen vor öffentlichen Gebäuden? In diesem Artikel erfährst du es!
Wenn du Wohnungs- oder Eigenheimbesitzer bist, kommt für dich im Winter eine wichtige Verpflichtung hinzu: Du musst dafür sorgen, dass der Gehweg vor deinem Eigentum von Schnee befreit ist und Passanten gefahrlos diesen benutzen können. Bis wann der Schneeschieber seine Arbeit erledigt haben muss und welche gesetzlichen Vorschriften für den Winterdienst gelten, erfährst du hier.
Rutschpartie auf dem Gehweg: Diese Regelungen gelten für das Schneeräumen
Die Regelungen, bis wann der Schnee geräumt sein muss und von wem, können je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich ausfallen.
Zeitrahmen für das Schneeräumen
Allgemein ist jedoch zu sagen, dass in vielen Kommunen die Schneeräumpflicht werktags um 7 Uhr beginnt und um 20 Uhr endet. Das bedeutet, dass Schnee, der über Nacht gefallen ist, bis spätestens 7 Uhr morgens geräumt sein muss. An Wochenenden und Feiertagen kann eine spätere Frist bis 9 Uhr oder 10 Uhr gelten.
Sollte der Schneefall anhalten und die Gehwege immer wieder aufs Neue unter einer Schneedecke verschwinden, muss der Schnee regelmäßig geräumt werden, meist in einem Abstand von 2 bis 3 Stunden. Wenn du genauestens über den zeitlichen Rahmen für das Schneeräumen in deiner Kommune Bescheid wissen möchtest, lohnt sich ein Blick in die örtlichen Bestimmungen.
Wer muss Schnee schippen?
Um den Schnee von Gehwegen zu räumen, sind verschiedene Akteure in der Pflicht. Je nachdem, ob du Mieter oder Hauseigentümer bist, sind deine Aufgaben im Winterdienst verschieden.
1. Pflichten der Kommune
Auf Hauptverkehrsstraßen und Gehwegen, die in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder beispielsweise Krankenhäusern sind, ist das Schneeräumen Aufgabe der Kommune. In einigen Kommunen wird jedoch die Verantwortung für solche Gehwege auch an die Anwohner oder Grundstückseigentümer abgegeben.
2. Pflichten von Mietern
Wenn du Mieter eines Hauses oder einer Wohnung bist, bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, den Schnee zu räumen, sofern dies in deinem Mietvertrag vereinbart wurde. Deine Pflicht wäre es zudem auch, geeignete Mittel wie Sand oder Feinsplitt auf glatte Gehwege zu streuen, um ein Ausrutschen der Passanten zu verhindern. Sollte die Verpflichtung zum Winterdienst jedoch nicht in deinem Mietvertrag auftauchen, muss dein Vermieter den Winterdienst übernehmen.
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3. Pflichten von Vermietern
Als Vermieter hast du für die Sicherheit auf dem Grundstück zu sorgen, hierzu zählt die Räumung von Schnee natürlich dazu. Wenn in den Mietverträgen nichts anderes geregelt ist, musst du den Winterdienst selbst organisieren. Diese Kosten kannst du als umlagefähige Nebenkosten in voller Höhe im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Sollte in den Mietverträgen geregelt sein, dass sich die Mieter um den Winterdienst selbst kümmern, musst du entsprechendes Equipment wie Schneeschaufel und Streumittel zur Verfügung stellen.
4. Pflichten für Hauseigentümer
Als Eigentümer eines Einfamilienhauses bist du grundsätzlich für das Räumen des Schnees auf dem Gehweg vor deinem Haus selbst verantwortlich. Wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, läufst du Gefahr, ein hohes Bußgeld zu riskieren. In Hamburg droht dir bei dieser Ordnungswidrigkeit sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Übrigens: Als Hauseigentümer musst du sicherstellen, dass du den Gehweg vor deinem Grundstück in einer Breite von 1 bis 1,50 Meter freiräumst. Zwei Personen müssen problemlos aneinander vorbeigehen können. Auch der Zugang zum Haus, der Weg zu den Mülltonnen und der zum Parkplatz müssen vom Schnee befreit werden.
Wenn du deine Aufgaben im Winterdienst ordnungsgemäß erfüllst, trägst du aktiv dazu bei, dass Straßen und Gehwege auch bei Schnee und Eis sicher und passierbar bleiben.
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Quelle: ruhr24.de
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