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Smart Meter in jedem Zuhause: Das kommt bald auf dich zu

Smart Meter könnten schon bald in einigen Haushalten zur Pflicht werden. Erfahre hier, was du über den Stromzähler wissen solltest.

Smart Meter als Stromzähler.
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Moderne Technologien sollen das Wohnen zunehmend effizienter und komfortabler machen. Eine Innovation, die schon bald in vielen Haushalten einziehen könnte, ist der Smart Meter. Aber was genau ist das und was bedeutet diese Neuerung für dich?

Smart Meter: Der intelligente Stromzähler

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das deinen Energieverbrauch genau aufzeichnet und Zählerstände automatisch übermittelt. Diese digitalen Helfer lösen nach und nach die altbekannten analogen Stromzähler ab, die noch in vielen Haushalten zu finden sind. Sie bestehen aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsmodul.

Dank der Smart Meter wird es laut ADAC den Netzbetreibern ermöglicht, das Stromnetz besser auszulasten und beispielsweise mehr Strom aus erneuerbaren Energien einzuspeisen. Sie spielen zudem eine wichtige Rolle dabei, den ansteigenden Strombedarf von E-Autos und Wärmepumpen zu bedienen. Die Smart Meter sollen also eine bessere Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch bringen.

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Smart Meter in Zimmer mit gelber Wand.
Smart Meter könnten bald Pflicht für einige Haushalte werden. Foto: Ilja – stock.adobe.com

Flächendeckender Einbau bis 2032

Ein flächendeckender Einbau der Smart Meter ist bis 2032 geplant. Für Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, werden sie schon ab 2025 zur Pflicht gemacht – das betrifft zum Beispiel Besitzer von Wärmepumpen oder Solaranlagen. Wenn du weniger verbrauchst, bekommst du stattdessen bis 2032 die moderne, digitale Messeinrichtung. So kannst du deinen Stromverbrauch noch besser überwachen und Energie sparen.

Die Kosten beinhalten den Einbau, den Betrieb und zusätzliche Dienstleistungen. Sie dürfen allerdings bei einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden nicht mehr als 20 Euro im Jahr betragen. Es können eventuell auch Zusatzkosten dazukommen, etwa wenn der Zählerschrank umgebaut werden muss. Das sollte der Vermieter aber in eigener Leistung abdecken.

Quelle: ADAC
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