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Hausbesuch im Krankheitsfall: Darf der Arbeitgeber das?

Stell dir vor, du bist krank und es klingelt an der Tür: Dein Chef macht einen Krankenbesuch. Ist das überhaupt erlaubt und musst du die Tür öffnen? Wir verraten es dir.

Frau guckt durch einen Türspion
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Wenn du dich schlecht fühlst oder gar krank bist, meldest du dich in den meisten Fällen gleich morgens auf der Arbeit ab und kuschelst dich dann zurück in dein Bett. Vielleicht gibt es in deinem Job auch die sogenannten „k.o.“-Tage, an denen du ohne Krankschreibung vom Arzt zu Hause bleiben kannst. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn plötzlich dein Chef vor der Tür steht, um einen Krankenbesuch zu machen? Darf sich der Arbeitgeber über den Krankheitsstand des Arbeitnehmers persönlich informieren?

Du liegst nichtsahnend auf der Couch, neben dir eine Packung Taschentücher und die Fernbedienung. Dann klingelt es plötzlich an der Tür. Du rappelst dich auf, schleppst dich zur Haustür und vor dir steht jemand aus deiner Firma. Zuletzt ist dies kranken Mitarbeitern des US-Autobauers Tesla in Brandenburg passiert. Doch ist dieses Vorgehen überhaupt erlaubt? Und muss ich die Tür aufmachen, wenn mein Chef davor steht?

Krankenbesuch vom Chef – bei Tesla nicht unüblich

kranker Mann liegt im Bett und hält sein Handy in der Hand
Wer krank ist, meldet sich ab und ruht sich aus. Doch was ist, wenn der Chef plötzlich vor der Tür steht? Foto: stock.adobe.com – Syda Productions

Der US-Autobauer Tesla ist in letzter Zeit (unter anderem) in die Schlagzeilen geraten, weil sich im August von 12.000 Mitarbeitern 17 Prozent krankmeldeten. Dies ist im Vergleich zum üblichen Branchenschnitt, der bei etwa 5 Prozent liegt, ein enormer Krankenstand! Um zu prüfen, wer wirklich das Bett hüten muss und wer nur simuliert, machten sich die Tesla-Bosse auf den Weg zu den kranken Mitarbeitern. Natürlich besuchten sie nicht alle 2.040 abwesenden Arbeitnehmer, sondern wählten 30 von ihnen aus, darunter einige, die zuvor bereits durch einen langen Krankenstand aufgefallen waren, aber auch Erstbescheide.

Eigenen Angaben zufolge ging es hierbei nicht um Generalverdacht oder Kontrolle, sondern vielmehr um eine Bestandsaufnahme und die Absicht, Hilfe anzubieten, wo sie benötigt wird. Ob das die betroffenen Tesla-Mitarbeiter ebenso sehen, ist jedoch fraglich.

Sind unangekündigte Hausbesuche überhaupt erlaubt?

Frau guckt durch einen Türspion
Du bist nicht dazu verpflichtet, die Tür zu öffnen, wenn dein Arbeitgeber davor steht. Foto: stock.adobe.com – Valerii Honcharuk

Die wichtigste Information vorweg: Verboten sind solche unangekündigten Krankenbesuche vom Chef grundsätzlich nicht. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, bemerkt jedoch, dass diese Hausbesuche nur „unter Wahrung des datenschutzrechtlichen Rahmens“ zulässig sind, und der Zweck des Besuchs „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“ ist. Normalerweise finden solche Kontrollen in der Praxis nur statt, wenn ein konkreter Missbrauchsverdacht besteht, und keine weniger einschneidenden Maßnahmen in Betracht kommen, so die Fachanwältin.

Du musst im Krankheitsfall also nicht die Tür öffnen, wenn dein Chef oder jemand aus der Personalabteilung davor steht. Zudem musst du auch keine Auskunft über deine Krankheit geben. Du müsstest nicht einmal ans Telefon gehen, wenn deine Firma dich während deiner Krankschreibung anruft.

Wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen. Diese sind zum Beispiel, wenn wichtige Fragen geklärt werden müssen, die nur der kranke Arbeitnehmer beantworten kann. In so einem Fall ist ein Anruf durchaus berechtigt. Wobei auch hier die Art der Krankheit eine Rolle spielt.

Welche Rechte hat hier der Arbeitgeber?

frau liegt krank im Bett
Wenn Zweifel an der Krankschreibung bestehen, hat der Arbeitgeber auch Rechte. Foto: stock.adobe.com – Monstar Studio

Wer sich krankmeldet, muss weder ans Telefon geben, noch Auskunft über die Art seiner Krankheit geben, geschweige denn die Tür bei unangekündigten Krankenbesuchen durch den Chef öffnen. Aber welche Rechte gibt es hier auf Arbeitgeberseite, wenn es berechtigte Zweifel an der Krankmeldung des Arbeitnehmers gibt?

Als eine Instanz kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten bestehen, die den Beweiswert der ärztlichen AU-Bescheinigung erschüttern. Hier ist dann der Arbeitnehmer in der Pflicht, seine Krankheit und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit zu begründen.

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum immer wieder krankheitsbedingt ausfällt oder die Krankentage bevorzugt auf einen Montag oder Freitag fallen, kann der Arbeitgeber eine Überprüfung anfordern. Hierfür wird der Medizinische Dienst der Krankenkasse angefordert, der die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters überprüft. Der Arbeitgeber erhält nur dann das Ergebnis, wenn die Einschätzung des Medizinischen Dienstes abweichend ist von der des behandelnden Arztes.

Wer regelmäßig blau macht, schadet damit nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Kollegen. Diese müssen schließlich die liegengebliebene Arbeit zusätzlich erledigen. Wer jedoch wirklich krank ist, sollte keinen Gedanken an die Arbeit verschwenden müssen und die Haustür schön geschlossen halten. Außer, jemand steht mit einer Hühnersuppe davor.

Quelle: gmx.net
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