Shrinkflation – Was soll das denn nun schon wieder sein? Der Name Shrinkflation bezeichnet die Verkleinerung des Produktinhalts bei gleichbleibendem Preis. Es ist also eine Bezeichnung für ein ziemliche Gemeinheit, der Verbraucher immer wieder zum Opfer fallen.
Doch warum verringern Hersteller den Inhalt ihrer Produkte, ohne den Preis entsprechend nach unten zu korrigieren? Und vor allem: Dürfen die das überhaupt?
Shrinkflation: Das verbirgt sich dahinter
Der Name Shrinkflation setzt sich zusammen aus dem englischen Wort „to shrink“ (schrumpfen) und „(In)flation“, was für allgemeine Preisanstiege steht. Shrinkflation bezeichnet also eigentlich Mogelpackungen, die eine Preissteigerung verschleiern wollen, indem sie die Verpackungsgrößen und Preise gleich halten, jedoch die Portionsgröße verringern.
Erstmals wurde der Begriff 2009 von der britischen Wirtschaftswissenschaftlerin Pippa Malmgreen geprägt. Heutzutage hat die Shrinkflation vor allem die Lebensmittel- und Getränkeindustrie fest im Griff. Neben der Verkleinerung der Portionsgrößen kann Shrinkflation auch eine Verringerung der Qualität bedeuten, bei gleichbleibendem Preis. Alles in allem handelt es sich hierbei um eine versteckte Preiserhöhung.
Hersteller können mithilfe der Shrinkflation die Gewinnspannen trotz steigender Kosten erhöhen. Zudem sind sie sich bewusst, dass ihre Kunden eine Preissteigerung negativer bewerten würden, eine Anpassung des Inhalts jedoch oftmals unbemerkt bleibt. Dies liegt unter anderem daran, dass die Verpackungsgrößen sich nicht ändern. Waren zuvor noch 200 g Müsli in der Verpackung, sind nun nur noch 160 g enthalten – Die Verpackung selbst lässt dies bis auf die veränderte Grammmasse jedoch zunächst nicht erkennen.
Verbraucher werden also dahingehend getäuscht, dass sie davon ausgehen, das gleiche Produkt wie immer zu erwerben, jedoch müssen sie dafür jetzt mehr Geld zahlen.
Ist die Shrinkflation überhaupt legal?
Im Mess- und Eichgesetz steht, dass Mogelpackungen eigentlich verboten sind. Ab welcher Verpackungsgröße im Verhältnis zum Inhalt es sich um eine Mogelpackung handelt, ist indes gesetzlich nicht festgelegt. Ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt jedoch vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten.
Vor allem Markenhersteller machen immer wieder von der Shrinkflation Gebrauch, was die Verbraucherzentrale Hamburg seit 17 Jahren dazu ermutigt, die Mogelpackung des Jahres zu küren. Hierbei handelt es sich um besonders listige Verbrauchertäuschungen.
Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre gingen natürlich auch an den Herstellern nicht spurlos vorüber. Höhere Preise für Rohstoffe, der Arbeitskräftemangel und der Mindestlohn mussten irgendwie an die Konsumenten weitergereicht werden – Verbraucher durch steigende Preise zu verprellen, wollten sie jedoch auch nicht riskieren. Mithilfe der Shrinkflation sind Preissteigerungen nur schwer nachvollziehbar für Verbraucher.
Da das reduzierte Gewicht auf den Verpackungen angegeben werden muss, ist es nicht verboten, die Menge bei gleichbleibender Verpackungsgröße zu reduzieren. Eine Gemeinheit ist es natürlich dennoch.
So schützt du dich vor der Shrinkflation
Am besten nimmst du viel Zeit für den nächsten Einkauf mit, um gewissenhaft die Preise der Produkte zu vergleichen. Doch du musst aufmerksam sein, denn es ist von den Herstellern eigentlich nicht erwünscht, dass die Mogelpackungen bemerkt werden. Umso raffinierter und kreativer sind die Mogeltricks.
Greife also bei Angeboten nicht blindlings zu, sondern wirf zunächst einen Blick auf den Verpackungsinhalt. Suche dir ähnliche Produkte zum Vergleich und stimme die Kilo- beziehungsweise Literpreise, die auf allen Preisschildern angegeben werden müssen, miteinander ab. So erhältst du einen guten Überblick über das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Da Shrinkflation hauptsächlich abgepackte Produkte betrifft, greifst du am besten zu frischen, unverpackten Lebensmitteln. Bei ihnen lässt sich eine Preissteigerung nämlich nicht verbergen.
Übrigens: Solltest du das Gefühl haben, eine Mogelpackung erwischt zu haben, kannst du dies an die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes oder an das zuständige Eichamt melden.
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Quelle: utopia.de
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