Sperrmüll, Kartons und kaputte Fahrräder haben in Gemeinschaftskellern nichts zu suchen. Wird der Keller zur Rumpelkammer, kann der Vermieter die Räumung veranlassen.
Schäden am Fahrrad sollte man daher möglichst umgehend beheben, um Missverständnisse zu vermeiden.