8. Wertsachen gehören nicht in den Keller
Im Prinzip wird der Keller von der Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings kommt es darauf an, wie gut die Kellerräume verschlossen sind. Fehlt ein solides Schloss oder ist der Keller für mehrere Personen zugänglich, zahlt die Versicherung nicht. Deshalb gehören Wertsachen nicht in den Keller.
Nur selten führt die Kellernutzung zu Streitigkeiten. Doch wenn, dann kann es sehr unangenehm werden. Mit diesen 8 Kellerregeln weißt du jetzt über die wichtigsten Punkte Bescheid.
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Quellen: aktiv-online, hausjournal
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