5. Mietfreiheit mit Auflage zur Renovierung
Ein weiterer Trick von Vermietern ist es, eine renovierungsbedürftige Wohnung mit der Auflage anzubieten, dass der zukünftige Mieter zwei Monate mietfrei wohnen darf, wenn er die Wohnung auf eigene Kosten renoviert. Was zuerst nach einer tollen Idee klingt, kann für den neuen Mieter schnell zur Kostenfalle werden. Denn die Materialkosten für die Renovierung liegen oft deutlich höher als die Mietzahlungen. Zudem bedeutet eine Renovierung bei Einzug noch lange nicht, dass der Mieter nicht auch beim Auszug renovieren muss. Eine solche Regelung muss gesondert im Mietvertrag vereinbart werden.