4. Neuer Mietvertrag
Will der Vermieter einen neuen Mietvertrag aufsetzen, sollte man sich nicht darauf einlassen. Denn dieser ist meistens zum Nachteil für den Mieter. Vermieter fahren diese Taktik gerne nach einem Eigentümerwechsel, dem Tod eines Ehepartners oder einer Modernisierung, um die rechtliche Position des Mieters z. B. bei Kündigungsfristen oder Schönheitsreparaturen zu schwächen. Selbst wenn der Mietvertrag noch aus den 1980er Jahren oder aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg stammt, ist er gültig. Deshalb sollte man diesen immer sicher aufbewahren.