3. Reparaturen werden abgelehnt
Egal, ob Rohrverstopfung, Schimmel oder eine Ungezieferplage – Vermieter versuchen gerne, solche Kosten auf die Bewohner abzuwälzen. Besonders bei kleineren Mängeln fallen Mieter immer wieder darauf herein und kaufen Ungezieferfallen, bezahlen einen Klempner oder wenden sich an ihre Versicherung. Mieter müssen allerdings nur zahlen, was sie auch wirklich kaputt machen. Geht eine Scheibe in der Wohnung kaputt, weil Kinder im Hof Ball gespielt haben, und der Vermieter behauptet, die Hausratversicherung des Mieters müsse für den Schaden aufkommen, ist das falsch. Der Mieter ist verpflichtet, ordnungsgemäß mit dem Mietobjekt umzugehen, für Schäden von Dritten an der Wohnung einschließlich Türen, Fenstern, Waschbecken und so weiter ist aber der Vermieter verantwortlich.