7. Nur ein „Guckloch“ in der Scheibe freikratzen
Auch das Scheibenkratzen im Winter ist in Deutschland klar geregelt. Wer nur ein „Guckloch“ in der Frontscheibe freikratzt und damit umherfährt, zahlt ein Bußgeld von 10 Euro. Also immer die ganze Scheibe freikratzen, denn ein vermindertes Sichtfeld ist äußerst gefährlich. Angesichts dieser Tatsache ein wahrhaft bescheidenes Bußgeld.