6. Unnützes Hin- und Herfahren mit dem Auto
Das unnütze Hin- und Herfahren mit dem Auto ist untersagt, wenn es einen anderen belästigt, und kostet 20 Euro Strafe. Doch es ist schwierig zu entscheiden, was den einen oder anderen stört. Wenn der tiefergelegte Golf mit Unterbodenbeleuchtung im Dorf zum Posen herumfährt, erfreut es womöglich die Zuschauer am Straßenrand, erzürnt allerdings den Gesetzeshüter.