4. Auf der falschen Seite gehen
In Deutschland herrscht Rechtsverkehr und das gilt generell für alle Verkehrsteilnehmer. Fußgänger haben im Straßenverkehr aber mehr Freiheiten als Auto- oder Fahrradfahrer, denn sie können innerorts zwischen linker und rechter Seite wählen. Diese Freiheit hört allerdings hinter dem Ortsschild auf, denn außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger auf der linken Seite gehen. Wer auf der falschen Seite läuft, zahlt 5 Euro.