3. Der Gassi-Paragraf
Beim Gassigehen geht es primär um die Bewegung des Hundes, nicht des Halters. Warum seinen Hund also nicht mal vom Auto aus Gassi führen? Genau das scheint der Gesetzgeber einigen faulen Menschen zuzutrauen und so ist das „Führen eines Tieres vom Kfz aus“ mit einer Geldbuße von 5 Euro belegt. Das gilt übrigens auch für Pferde, Kühe, Ziegen und alle anderen Tiere.