9. Ist Radfahren auf dem Zebrastreifen erlaubt?
Es ist erlaubt, aber dann haben andere Fahrzeuge Vorrang, also so, als wäre kein Zebrastreifen da. Wenn man vom Rad absteigt und schiebt, gelten aber natürlich die gleichen Regeln wie für Fußgänger.
10. Darf man in Einbahnstraßen in beide Richtungen fahren?
Je nachdem. Immer mehr Einbahnstraßen sind für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben. Das erkennt man an der entsprechenden Beschilderung – sowohl am Einbahnstraßenschild als auch am „Durchfahrt verboten“-Schild am Ende der Straße.
11. Wann darf man einen Radweg in Gegenrichtung benutzen?
Immer nur dann, wenn in der Gegenrichtung ein „Radfahrer frei“- oder ein blaues Radwegeschild angebracht ist. In letzterem Fall ist die Benutzung sogar verpflichtend.
Grundsätzlich gilt im Verkehr: Rücksichtnahme ist oberstes Gebot! Man sollte aber auch seine Rechte und Pflichten kennen. Viele weitere nützliche Hinweise und Fahrrad-Verkehrsregeln gibt es auf der Internetseite des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Noch mehr nützliche Informationen rund um Fahrrad und Verkehr bekommst du hier:
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Quelle: adfc
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