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10 Fakten: Was auf dem Balkon erlaubt ist – und was nicht

Was ist verboten und was ist erlaubt? Gerade wenn es um die Nutzung des eigenen Balkons geht, muss man einiges beachten, um Nachbarn und Vermieter nicht zu verärgern.

Raucher auf dem Balkon
© IMAGO / Westend61

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1. Grillen

Wenn es der Mietvertrag oder die Hausordnung nicht untersagt, spricht erstmal nichts gegen das Grillen auf dem Balkon. Einschränkungen gibt es jedoch, wenn dichter Qualm in die Nachbarwohnung zieht. In Hamburg sind Holzkohlegrills auf Balkonen daher grundsätzlich verboten.

Gänzlich vermeiden lässt sich eine Rauchentwicklung allerdings selbst mit einem Elektrogrill nicht, weshalb es auch auf die Häufigkeit des Grillvergnügens ankommt. Und das muss der Nachbar gar nicht so oft hinnehmen, wie viele denken. Wobei es je nach Region teils deutliche Unterschiede gibt.

Das Amtsge­richt Berlin-Schöneberg urteilte etwa: 20-mal im Jahr für etwa 2 Stunden seien erlaubt – aber maximal bis 21 Uhr. Hingegen entschied das Landge­richt Aachen: 2-mal im Monat zwischen 17 Uhr und 22:30 Uhr sind okay. Das Landgericht Stuttgart hält sogar nur 3 Grillabende im Jahr für hinnehmbar!

Man sollte sich also gut über die örtlichen Regelungen informieren, bevor man die Grillsaison startet.

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