Veröffentlicht inErziehung & Familie, Ratgeber

10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.

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Irrtum 6: Wer unter Betreuung steht, kann kein Testament mehr aufsetzen.

Menschen, die bereits unter Betreuung stehen, können dennoch ein wirksames Testament ohne die Einwilligung des Betreuers aufsetzen. Nur wenn dem Erblasser die nötige Einsichtsfähigkeit und Erkenntnis über die Tragweite dieses Entschlusses fehlt, darf er kein Testament aufsetzen oder ein bestehendes Testament ändern. Die Testierfähigkeit sollte am besten noch zu Lebzeiten des Betreuten von einem Arzt geprüft werden, um sich vor Erbschleichern zu schützen, die das Testament nach dem Tod anzufechten versuchen.

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