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10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.

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Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 7: Nichteheliche Kinder sind vom Erbe ausgeschlossen.

Nichteheliche Kinder sind nach dem Gesetz genauso erbberechtigt wie eheliche Kinder. Selbst wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht, haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Auch nichteheliche Kiner sind erbberechtigt. Foto: IMAGO / YAY Images