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10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.

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Irrtum 5: Wenn ich geschieden bin, erbt mein früherer Ehepartner nichts.

Normalerweise ist das der Fall. Unter bestimmten Umständen kann es aber doch dazu kommen, dass der Ex-Ehepartner einen Teil des Erbes erhält. Nämlich dann, wenn das gemeinsame Kind als Alleinerbe vor dem Ex-Mann oder der Ex-Frau stirbt und kein Testament hinterlassen hat. Aufgrund der gesetzlichen Erbfolge fällt das ursprüngliche Erbe dann dem Vater oder der Mutter des Kindes zu. Um das zu verhindern, solltest du dein Kind im Testament als Alleinerben einsetzen und einen Bruder oder Neffen zum Nacherben ernennen.

Eine trauernde Familie.
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