Veröffentlicht inFamilie, Ratgeber

10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.

© IMAGO / McPHOTO

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 4: Ich muss nichts tun, wenn ich nicht erben will.

Diese Annahme ist ein großer Irrtum. Wer ein Erbe nicht antreten will, muss dies innerhalb einer sechswöchigen Frist gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar erklären. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Erbe vom Todesfall erfahren hat. Ignorierst du eine Erbschaft, schweigst du und nimmst das Erbe automatisch an.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.