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Verkehrsschild „Anlieger frei“: Das bedeutet es wirklich

Nur mal eben schnell durch die Anliegerstraße abkürzen? Warum du das besser nicht machen solltest, erfährst du hier.

Eine Fahrradstraße mit dem Verkehrsschild Anlieger frei
u00a9 IMAGO / Bernd Friedel

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt.

Die meisten Verkehrsschilder sind unmissverständlich: Jeder Autofahrer weiß, was an einem Stopp-, Vorfahrts– oder beispielsweise Parkverbotsschild zu tun ist. Doch wie sieht es mit dem Verkehrsschild „Anlieger frei“ aus? Darfst du die Straße passieren oder droht dir beim Befahren ein Bußgeld? Wir klären auf!

Nur mal eben kurz durch die Anliegerstraße huschen, die staugeplagte Hauptstraße umfahren und so etwas Zeit gut machen – Das solltest du besser nicht tun! Wenn du ohne triftigen Grund – nein, schneller ans Ziel zu kommen, ist keiner! – eine Anliegerstraße als Schleichweg benutzt, droht dir ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.

Das musst du wissen

Eine Fahrradstraße mit dem Verkehrsschild Anlieger frei
Foto: IMAGO / Bernd Friedel

Du hast das Verkehrsschild „Anlieger frei“ bestimmt auch schon einmal gesehen. Häufig ist es auf Fahrradstraßen, Lärmschutzstraßen oder Feldwegen zu finden. Da es sich bei dem Verkehrsschild um ein Zusatzzeichen handelt, tritt es stets in Verbindung mit einem anderen Verkehrszeichen, zum Beispiel mit dem Schild „Durchfahrt verboten“ auf.

Es weist darauf hin, dass die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt ist und nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten ist, diese zu befahren. Diese Personen müssen ein konkretes Anliegen haben, das sie berechtigt, in die Straße einzubiegen.

In Anliegerstraßen gelten häufig besondere Verkehrsregeln. Meist ist die Geschwindigkeitsbegrenzung niedriger als auf den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten. Zusätzlich kann es abweichende Vorschriften zu Einbahnstraßen, Durchfahrtsverboten oder Vorfahrtsregeln geben.

Wer gilt als Anlieger?

Durchfahrt verboten und Anlieger frei Schilder vor blauem Himmel
Foto: IMAGO / Bergmann

Wenn du bei einer Verkehrskontrolle angibst, dass es dein Anliegen ist, die Straße zu durchqueren, wirst du es schwer haben. Eine gesetzliche Definition für Anlieger gibt es zwar nicht, die Rechtssprechung ist jedoch eindeutig.

Als Anlieger gelten nicht nur die Anwohner der Straße, sondern auch solche, die ein legitimes Anliegen haben, welches das Befahren der Straße unumgänglich macht.

Zu den Anliegen zählen:

  • Arztbesuch
  • Friseurbesuch
  • Besuch eines Geschäfts
  • Besuch eines Anwohners
  • Abholen einer Person
  • Dienstleistungen
  • Aufsuchen des Arbeitsplatzes
  • Lieferdienste

Übrigens musst du mit deinem Anliegen nicht erfolgreich sein. Wenn du jemanden in einer Anliegerstraße besuchen möchtest, spielt es keine Rolle, ob derjenige auch wirklich zu Hause ist. Die Absicht genügt schon.

Teurer Schleichweg

Verkehrspolizist überwacht die Einfahrt in eine Anliegerstraße
Foto: IMAGO / Funke Foto Services

Wenn du in eine Verkehrskontrolle gerätst und kein triftiges Anliegen vorbringen kannst, musst du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Fahrradfahrer müssen bei Missachtung des Verkehrszeichens bis zu 40 Euro bezahlen, Autofahrer werden mit 50 Euro zur Kasse gebeten und das Verwarngeld bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen liegt sogar bei 100 Euro. Wenn du dein Fahrzeug parkst, ohne Anlieger zu sein, riskierst du ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro.

Jetzt kann die Polizei natürlich nicht an allen Anliegerstraßen Kontrollen durchführen. Stichprobenartig wird jedoch trotzdem kontrolliert. Wenn du dann keine ausreichende Begründung angeben kannst, weshalb du die Anwohnerstraße durchfährst, bekommst du ein Bußgeld. Möglich ist auch, dass Anwohner der Straße dich zum wiederholten Male beim Durchfahren der Anliegerstraße beobachten und diesen Verstoß zusammen mit einem Beweisfoto bei der Polizei melden.

Quelle: fr.de, bussgeldkatalog.org
Vorschaubilder: ©IMAGO / Bernd Friedel
©IMAGO / Bergmann